NEWS FLASH: EZB erhöht Leitzins

NEWS FLASH: EZB erhöht Leitzins

Europäische Zentralbank setzt ihren Zinserhöhungskurs fort:

Leitzins

Die Europäische Zentralbank (EZB) hat erneut den Leitzins erhöht, und das bereits zum zehnten Mal in Folge. Die aktuelle Anhebung beträgt einen viertel Prozentpunkt und bringt den Leitzins im Euroraum auf 4,5 Prozent. Dieser Schritt erfolgt im Rahmen der Bemühungen der EZB, die Inflation in der Eurozone unter Kontrolle zu halten.

Hoher Einlagensatz erreicht historisches Niveau

Die EZB erhöhte auch den Einlagensatz, den Banken für das Parken überschüssiger Gelder erhalten. Dieser steigt von 3,75 auf 4,00 Prozent, was das höchste Niveau seit dem Start der Währungsunion im Jahr 1999 darstellt. Diese Maßnahme soll dazu beitragen, die Inflation einzudämmen und das wirtschaftliche Gleichgewicht im Euroraum wiederherzustellen.

Die EZB vor wirtschaftlichen Herausforderungen

Die EZB sieht sich derzeit mit zwei bedeutenden wirtschaftspolitischen Problemen konfrontiert. Zum einen verzeichnet die europäische Wirtschaft insgesamt eine geringe Dynamik, wobei Deutschland, als größte Volkswirtschaft der Eurozone, sogar in einer Rezession steckt. Dies würde normalerweise niedrigere Zinsen rechtfertigen, um die Wirtschaft anzukurbeln und die Kreditvergabe zu erleichtern. Doch dem steht die nach wie vor bestehende Inflationsgefahr entgegen.

 

Inflationsbekämpfung als oberste Priorität

International gilt die Anhebung von Leitzinsen als eines der effektivsten Instrumente zur Bekämpfung von Inflation. Die EZB navigiert in diesem Spannungsfeld zwischen Konjunkturbelebung und Preisstabilität. Obwohl vor kurzem noch die Erwartung herrschte, dass die Zentralbank eine Pause bei den Zinserhöhungen einlegen könnte, hat sie nun entschieden, im Kampf gegen die Inflation eine weitere Anhebung vorzunehmen.

 

Aktuelle Inflationsprognosen

Die Inflation im Euroraum wird nach den jüngsten Prognosen der EZB voraussichtlich langsamer zurückgehen als vor drei Monaten erwartet. Für das laufende Jahr rechnet die Notenbank nun mit einer Teuerungsrate von 5,6 Prozent, während in der Juni-Prognose noch von 5,4 Prozent die Rede war. Für das Jahr 2024 wird ebenfalls eine höhere Teuerungsrate von 3,2 Prozent erwartet, im Vergleich zu 3,0 Prozent in der vorherigen Prognose. Die langfristige Zielsetzung der EZB bleibt eine jährliche Teuerungsrate von 2 Prozent, um Preisstabilität im Euroraum zu gewährleisten.

 

Wirtschaftsausblick im Euroraum

Die Prognosen der EZB deuten darauf hin, dass die Wirtschaft im Euroraum vor Herausforderungen steht. In diesem Jahr wird ein Wachstum von nur 0,7 Prozent erwartet, was unter den vorherigen Erwartungen liegt. Für das kommende Jahr wird ein Wachstum von 1,0 Prozent prognostiziert, im Vergleich zu 1,5 Prozent in der früheren Vorhersage. Für das Jahr 2025 wird ein Wachstum der Wirtschaftsleistung um 1,5 Prozent erwartet.

 

Was bedeutet das für Immobilieneigentümer und Kaufinteressenten?

Die fortgesetzte Erhöhung der Leitzinsen durch die EZB hat Auswirkungen auf den Immobilienmarkt in unserer Region. Höhere Zinsen erhöhen die Kosten für die Finanzierung von Immobilienkäufen. Das kann dazu führen, dass die monatlichen Raten für Hypotheken steigen, was Immobilienkäufer berücksichtigen sollten.

Gleichzeitig könnte die Inflation die Preise für Immobilien beeinflussen. In Zeiten hoher Inflation können Sachwerte wie Immobilien attraktiver werden, da sie als Inflationsschutz dienen können. Es ist jedoch wichtig, die Marktdynamik und die Zinsentwicklung sorgfältig zu beobachten, um fundierte Entscheidungen zu treffen.

Setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung, um die aktuellen Markttrends zu verstehen und die besten Entscheidungen im Hinblick auf Immobilienverkäufe oder -käufe zu treffen. Unser Team steht Ihnen gerne zur Verfügung, um Sie bei Ihren Immobilienanliegen zu unterstützen.

Gebäudeenergiegesetz

Gebäudeenergiegesetz

Keine Panik vor dem Gebäude­energie­gesetz!

Der Deutsche Bundestag hat am 8. September die 2. Novelle des Gebäude­energie­gesetzes beschlossen.

Gebäudenergiegesetz

Mit dem neuen Beschluss kommen Immobilieneigentümern wieder neue Fragen auf. Gerade unsere Interessenten und Interessentinnen, die eine Bestandsimmobilie erwerben möchten, sind verunsichert. Auch Hausverkäufer sind angespannt mit der Sorge, Ihre Immobilie weit unter Wert verkaufen zu müssen, weil der Heizungstausch zu hohe Kosten mit sich bringt.

In unserem Blogbeitrag geben wir Ihnen gerne eine kurze Übersicht, wer ab 2024 sofort betroffen ist. Zudem geben wir Ihnen hier Links an die Hand, mit denen Sie sich weiter Informieren können.

Wozu brauchen wir das Gebäude­energie­gesetz?

Mit dem GEG soll der Wechsel auf klimafreundliche Heizungen eingeleitet  werden. Sodass die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen reduziert wird. Somit soll das Ziel der Klimaneutralität im Jahr 2045 erreicht werden.

Was gilt für wen?

Für Neubau und Bestandsimmobilien gelten unterschiedliche Regeln.

Neubau

Bauantrag ab 1. Januar 2024

Neubaugebiet

Heizung mit mind. 65% erneurbarer Energie muss eingebaut werden.

kein Neubaugebiet

Heizung mit mind. 65% erneurbaren Energien frühestens ab 2026.

Heizungsgesetz für Neubauten

Für unsere Interessenten und Interessentinnen von Bestandsimmobilien heißt das erst einmal aufatmen.

Heizungsgesetz für Bestandsbauten

Bestand

Heizung funktioniert oder lässt sich reparieren.

Kein Heizungstausch vorgeschrieben.

Heizung ist kaputt. Keine Reparatur möglich.

Es gelten pragmatische Übergangslösungen. Bereits jetzt auf Heizung mit erneuerbaren Energien umsteigen und Förderung nutzen.

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Ab 2045 dürfen keine Heizungen mit Heizöl und Ergas betrieben werden

In Ausnahmefällen können Eigentümer von der Pflicht zum Erneuerbaren Heizen befreit werden.

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Immer noch unsicher? Mit dem Heizungswegweiser erfahren Sie mit wenigen Klicks, was für Sie und Ihre Immobilie zuftrifft.

Bestehende Heizung freiwillig eher austauschen.

Sie wollen Ihre Heizung gerne eher austauschen um klimaneutraler zu heizen? Dann können Sie bis 2028 vom Geschwindigkeitsbonus profitieren. Hier können Sie zusätzlich 20% zur Grundförderung der Bundesförderung für effiziente Gebäude in Anspruch nehmen. Danach wird der Bonus-Fördersatz kontinuierlich gesenkt.

Steigende Heizkosten

Das Förderkonzept

Grundförderung zum Wechsel

Im Rahmen der BEG* gibt es auch eine Grundförderung für den Tausch der alten Heizungsanlage mit fossilen Brennstoffen gegen eine klimafreundliche Heizung. Die BEG wurde weiterentwickelt, damit Sie auch zu den neuen gesetzlichen Anfoderungen passt.

*Bundesförderung für effiziente Gebäude

Geschwindigkeits-/Klimabonus

Die Grundförderung kann mit einem Klimabonus erhöht werden. Mit diesem Zuschuss soll ein Anreiz geschaffen werden, damit Eigentümer möglichst schnell auf erneuerbares Heizen umsteigen. Denn mit der zukünfitgen höheren CO2-Bepreisung wird Heizen teuer.

Förderung über KFW

Die Bundes­regierung hat vor, die Immobilien­eigentümer bei den notwendigen Investitionen finanziell zu unterstützen. Hier wird die KFW Bank informieren, sobald diesen Fördermittel beschlossen sind. 

KFW

Förderprogramme

Auf energiewechsel.de finden Sie den Förderwegweiser Energieeffiziens.

Wichtige für Mieter!

Eigentümer, welche Ihre Immobilie vermieten, dürfen die Kosten nicht 1:1 auf die Mieter umlegen. Diese Modernisierungsumlage (neue Heizunf) wird auf 50 Cent pro Quadratmeter Wohnfläche pro Monat gedeckelt.

Unterstützung durch Energieberater

Wenn Sie unsicher sind, was für Sie die richtige Lösung ist, dann lassen Sie sich am besten durch einen zertifizierten Energieberater beraten. Das BMWK* fördert eine “Energieberatung für Wohngebäude” mit bis zu 80 % der Beratungskosten (bei Ein- und Zweifamilienhäusern max. 1.300 €)

*Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Sie wollen mehr erfahren? Auf der Webseite bunderegierung.de finden Sie weitergehende Informationen.

Solarstrom vom Balkon

Solarstrom vom Balkon

Erleichterungen bei Balkonkraftwerken geplant:

Solarstrom - Balkonkraftwerk

Die Bundesregierung hat ehrgeizige Pläne für den Ausbau von Solaranlagen. In diesem Zusammenhang werden Erleichterungen für sogenannte Balkon­kraftwerke diskutiert. Der Vorschlag zielt darauf ab, die Produktion von Solarstrom durch kleine Balkonkraftwerke zu vereinfachen. Der aktuelle Gesetzentwurf des Wirtschafts­ministeriums sieht vor, dass zukünftig keine aufwändige Anmeldung beim Netzbetreiber mehr nötig sein soll. Stattdessen soll die Registrierung dieser Anlagen in einer zentralen Datenbank ausreichen. So kann der bürokratische Aufwand erheblich reduziert werden.

Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung: Neue Option für Vermieter und Eigentümer­gemeinschaften

Eine besonders interessante Option, die sich aus den aktuellen Änderungen ergibt, ist die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung. Dieses Konzept erleichtert nicht nur die Eigenversorgung mit Solarstrom, sondern öffnet auch Türen für Vermieter und Eigentümergemeinschaften. Sie können nun von einer zweiten Möglichkeit der Eigenversorgung profitieren und somit sowohl ökologische als auch wirtschaftliche Vorteile erlangen.

Mehr Flexibilität für Balkon-Photovoltaikanlagen

Die geplanten Änderungen sehen vor, den Betrieb von Balkon-Photovoltaikanlagen so unkompliziert wie möglich zu gestalten. Zukünftig könnte lediglich eine Eintragung in eine Datenbank erforderlich sein, um ein Balkonkraftwerk in Betrieb zu nehmen. Das lästige Anmelden bei Netzbetreibern und die Verwendung eines Zweirichtungszählers gehören dann der Vergangenheit an.

 

Erhöhung der Leistung und vereinfachte Nutzung in Mehrfamilienhäusern

Die Reform zieht ebenfalls eine Erhöhung der erlaubten Stromproduktion von kleinen Solaranlagen auf bis zu 800 Watt in Betracht. Zusätzlich wird die Nutzung von selbst erzeugtem Solarstrom in Mehrfamilienhäusern vereinfacht.

 

Energetische Sanierung: Weitere Schritte zur nachhaltigen Immobilienentwicklung

In Anbetracht dieser neuen Entwicklungen sollten Immobilieneigentümer und Kaufinteressenten in Deutschland das Potenzial der Solarenergie zur Wertsteigerung ihrer Immobilien erkennen. Eine umweltfreundliche und energieeffiziente Ausrichtung kann nicht nur zu einer grüneren Zukunft beitragen, sondern auch langfristig Kosten senken. Mehr darübern, wie Sie Ihre Immobilie energetisch sanieren können, lesen Sie in unserem Ratgeber zum Thema “Energetische Sanierung”.

NEWS FLASH: Mietkaution

NEWS FLASH: Mietkaution

Alles über Mietkautionen in Deutschland:

Mietkaution

Mietkautionen sind ein wichtiges Instrument, das sowohl Vermieter als auch Mieter in Österreich, Deutschland und der Schweiz schützt. Diese Sicherheit dient dazu, offene Forderungen aus dem Mietverhältnis auszugleichen und gleichzeitig Mieter vor unerwarteten Nachzahlungen zu bewahren. Doch wie unterscheiden sich die Regelungen in diesen drei Ländern? In diesem Artikel werfen wir einen genauen Blick auf die unterschiedlichen Aspekte der Mietkaution.

Gesetzliche Rahmenbedingungen: Ein Vergleich

Die Schweiz, Deutschland und Österreich haben alle ihre eigenen rechtlichen Vorschriften zur Mietkaution. In der Schweiz beispielsweise ist die maximale Höhe der Kaution gesetzlich auf drei Monatsmieten begrenzt. Dieses Geld muss auf einem separaten Konto gehalten werden, das auf den Namen des Mieters läuft. In Deutschland wiederum regelt § 551 des bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) die Mietkaution. Hier gilt eine Obergrenze von drei Monatsmieten, die nur bei einer entsprechenden Vereinbarung im Mietvertrag fällig wird.

In Österreich gibt es zwar keinen spezifischen Paragraphen für die Mietkaution, dennoch ist eine Hinterlegung ratsam und üblich. Sie sollte im Mietvertrag festgehalten werden, um Missverständnisse zu vermeiden. Hier ist Flexibilität gefragt, denn die Höhe der Kaution wird in der Regel zwischen den Parteien individuell vereinbart. Laut einem Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) gelten Kautionen zwischen 3 und 6 Monatsmieten als angemessen. Dieser Betrag deckt sowohl die Miete als auch Nebenkosten und mögliche Steuern ab.

 

Die Höhe der Mietkaution: Was Sie wissen sollten

Die Höhe der Mietkaution ist nicht beliebig festlegbar, sondern unterliegt klaren Regeln. Sowohl in der Schweiz als auch in Deutschland ist der Betrag auf maximal drei Monatsmieten begrenzt, basierend auf der Nettokaltmiete. Anders sieht es in Österreich aus, wo die Höhe flexibler gestaltet werden kann. Hier gilt es jedoch sicherzustellen, dass die Kaution im angemessenen Verhältnis zum Sicherungszweck steht.

 

Zeitpunkt der Zahlung: Wann ist die Kaution fällig?

Die Fälligkeit der Mietkaution variiert in den drei Ländern. In Österreich wird sie oft bei Vertragsabschluss gezahlt, während in Deutschland eine dreimonatige Ratenzahlung möglich ist. In der Schweiz hingegen ist die Kaution spätestens mit der ersten Monatsmiete zu entrichten. Es empfiehlt sich, als Mieter rechtzeitig Rücklagen zu bilden.

 

Anlage und Verzinsung: Was passiert mit dem Kautionssaldo?

Die Art der Anlage und Verzinsung der Mietkaution ist gesetzlich geregelt. In der Schweiz und Deutschland muss die Kaution verzinst und getrennt vom Vermögen des Vermieters gehalten werden. In Österreich wird die Kaution gewinnbringend angelegt und muss in der Regel auf einem Bankkonto hinterlegt werden. Die Zinserträge gehören dem Mieter.

 

Einbehalt und Rückzahlung der Kaution: Was Sie wissen sollten

Nach Beendigung des Mietverhältnisses kann die Kaution zurückgefordert werden. Vermieter dürfen jedoch bei offenen Forderungen die Kaution einbehalten. Die Fristen für die Rückzahlung variieren: in Deutschland bis zu 6 Monate, in der Schweiz je nach Zustand des Mietobjekts bis zu 12 Monate und in Österreich bis zu 6 Monate, mit Verlängerungsmöglichkeit.

Als Immobilieneigentümer oder Kaufinteressent ist es wichtig, diese Regelungen zu verstehen, um in Mietverhältnissen bestmöglich geschützt zu sein. Unsere Expertise als Immobilienmakler in der Region steht Ihnen dabei zur Seite, um alle Fragen rund um Mietkautionen und andere relevante Themen zu klären.

 

NEWS FLASH: Die Unsichtbare Gefahr

NEWS FLASH: Die Unsichtbare Gefahr

Asbest in deutschen Immobilien:

Die Unsichtbare Gefahr: Asbest in deutschen Immobilien
In den kommenden Jahren steht Deutschland vor einer immensen Herausforderung – der Sanierung von Millionen von Wohngebäuden. Dieser Schritt wird vor allem im Zuge der energetischen Optimierung notwendig sein, einschließlich Heizungs-, Fassaden-, Dach- und Dämmungsarbeiten. Doch damit nicht genug, es tauchen auch Altlasten auf, insbesondere in Form von Asbest. Diese unsichtbare Gefahr haben viele Eigentümer noch gar nicht auf dem Schirm.

 

Hintergrund: Asbest und seine Gefahren

Asbest galt einst aufgrund seiner feuerfesten Eigenschaften und einfachen Verarbeitung als ein Wundermaterial. Allerdings steht die Baubranche nun vor einem neuen Dilemma. Millionen von Gebäuden müssen in den kommenden Jahren saniert werden, was Bauarbeiter und Handwerker der Gefahr aussetzt, mit dem Gefahrenstoff in Berühurung zu kommen.

Die Gefahr geht nicht nur von Faserzementplatten aus, sondern auch von alten Putzschichten, Spachtelmassen, Estrich und Fensterkit. Besonders betroffen sind hierbei Altbauten, die vor 1990 errichtet wurden.

 

Die Gesundheitsrisiken für Bewohner: Wann wird Asbest gefährlich?

Normalerweise ergibt sich für Bewohner keine unmittelbare Gefahr aus der bloßen Anwesenheit von Asbest in ihren Gebäuden. Das eigentliche Risiko tritt während Sanierungs- oder Umbau­maßnahmen auf, wenn Asbestfasern durch Baustaub in die Luft freigesetzt und eingeatmet werden können.

Besonders problematisch sind Verkleidungen von Aufzugs- und Versorgungs­schächten, die oft aus Spritzasbest hergestellt wurden. Dies betrifft insbesondere Wohngebäude mit vielen Wohneinheiten.

 

Schutzmaßnahmen und Zukunfts­aussichten für Asbestsanierung

Die IG BAU schlägt in ihrem Fünfpunkteplan verschiedene Schutz­maßnahmen und Zukunfts­aussichten vor:

1. Asbest-Gebäudepass und Asbest-Kataster: Mehr Transparenz bezüglich asbestbelasteter Immobilien, vor allem bei Eigentümer­wechseln.

  

2. Staatliche Sanierungs- und Abwrack­prämien: Förderung von Sanierungs­maßnahmen in asbest­belasteten Häusern.

3. Nationale Zusammen­arbeit durch “Asbest-Gipfel”: Gemeinsame Bemühungen von Bund, Ländern und Kommunen zur Bewältigung des Asbest­problems.

4. Intensivierter staatlicher Arbeitsschutz: Erhöhte Kontrollen im Bereich Asbestsanierung.

5. Informationsoffensive “Asbest auf dem Bau”: Aufklärung von Bauunternehmen und Handwerkern über die Gefahren von Asbest.

 

Die Relevanz der Immobilien­sanierung in der Zukunft

Die Sanierung von Bestands­immobilien, besonders die energetische Sanierung, wird in den kommenden Jahren eine immer größere Bedeutung erlangen. Dabei kommt die zusätzliche Herausforderung der Asbest­sanierung hinzu. Die Investition in die Sanierung lohnt sich jedoch. Der Zustand einer Immobilie beeinflusst maßgeblich ihren Wert.

 

In diesem Kontext empfehlen wir Ihnen  unseren Ratgeber zum Thema “Energetisches Sanieren”. Als Immobilien­makler unterstützen wir Sie nicht nur beim Kauf und Verkauf von Immobilien, sondern informieren Sie auch über aktuelle Entwicklungen im Sanierungs­bereich. Vertrauen Sie auf unsere Expertise, um Ihre Immobilie optimal in die Zukunft zu führen.

Severine S.
1696092214
Steve L.
1696057827
Man fühlt sich gut beraten und schätzt die Ehrlichkeit des Maklers.
Silke S.
1695829124
Wir hatten für den Verkauf unseres Elternhauses die Firma Hornig Inmobilien beauftragt und hatten Herrn Reisener als unseren Ansprechpartner erhalten. Ihm gilt unser Dank für die Beratung, schnelle Abwicklung und das stets offene Ohr. Er war immer zur Stelle und hat mit Rat und Tat uns zur Seite gestanden. Werden diese Firma weiter empfehlen. Vielen lieben Dank. Die Erbengeneinschaft Schenk, Adwendt, Tilgner
LUDMILA M.
1695138754
Ronny hat uns sehr gut beraten.
Sebastian G.
1693998297
Definitiv zu empfehlen ! Super sympathischer und netter Kontakt und eine tolle Besichtigung dir wir hatten bei Herr Reisener!
Josefine F.
1693824537
Angestellter unbekannter N.
1693810206
Besichtigung mit Herrn reisener war sehr gut... erklärte uns was es für Möglichkeiten gibt.
Alexander R.
1688627117
Eine sehr seriöse, zuverlässige und freundliche Agentur mit viel Fachwissen und nutzbringenden Geschäftskontakten.Wir sind mit dem Verkauf unserer Immobilie über die Fa. Hornig sehr zufrieden.
Vivian _.
1688121889
Ich möchte mich noch einmal herzlichst bedanken, insbesondere bei Frau Zaika. Ich war auf der Suche nach meiner ersten Wohnung und habe mich online angemeldet. Schnell wurden Termine gegeben, alles abgesprochen, nette Gespräche ausgetauscht und alles mit dem Vermieter abgeklärt. Jetzt habe ich den Mietvertrag unterschreiben und darf bald die tolle Wohnung beziehen. Das war eine wunderbare Zusammenarbeit die ich nur empfehlen kann. Sehr herzliche, kompetente und wunderbare Mitarbeiter! Meine höchsten Empfehlungen.
frank G.
1687933061
Wir sind die Eheleute Denise und Frank Grosser. Noch leben wir in der Schweiz wir suchen ein Haus für unser alter in der Oberlausitz. Herr Reisener ist der erste Immobilienmakler den wir hatten. Gute Beratung, pünktlich, cool hat alles auf einen Punkt gebracht Ihn kann man nur weiterempfehlen. Leider hat es mit der Immobilie nicht geklappt. Aber wir suchen weiter, wir sind uns sicher, dass Herr Reisener uns auch für die Zukunft unterstützen kann. Ein Mann der in die Welt passt. Viele Grüsse aus der Schweiz Denise und Frank Grosser.
Robert G.
1683648728
Vielen lieben Dank an Ronny Reisener für die tolle Beratung an den sehr angenehmen Termin zur Besichtigung der Immobilie.Sehr weiter zu empfehlen.
Mathias R.
1683186542
Vielen Dank für die tolle Zusammenarbeit. Ich bin mit Honig-Immobilien und Herr Reisener sehr zufrieden. Der Verkauf der Immobilie wurde schnell und zeitnah abgewickelt. Bei professioneller Beratung wurden alle Kundenwünsche umgesetzt.
Ilona W.
1680032091
Bei einer Wohnungsbesichtigung im März diesen Jahres wurden wir von Herrn Reisende sehr sachlich und kompetent beraten, - sympathische Begegnung. Da es dieses Mal mit einer Wohnung noch nicht geklappt hat, werden wir auch weiterhin mit Hornig Immobilien in Kontakt bleiben. Danke !!!
Nicole
1679640782
Unser Haus wurde innerhalb kürzester Zeit verkauft.Frau Andrea Helmreich‘s kompetente und zuverlässige Art ging weit über das normale hieraus. Da der Verlauf eine Herzensangelegenheit war, fühlte ich mich auch menschlich bei ihr in guten Händen.Ich danke ihr bzw Hornig Immobilien sehr dafür.
Sven O.
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Beate W.
1679606511
Sehr angenehmer Erstkontakt mit Herrn Reisener, die digitalen Abläufe sind bestens strukturiert und umgesetzt, die Besichtigung war sehr angenehm und informativ, aber nicht aufdringlich. Ich empfehle Hornig- Immobilien gern weiter und hoffe auf weitere gute Zusammenarbeit.
Daniel D.
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Vielen Dank für die super freundliche Besichtigung, sehr netter und kompetenter Mitarbeiter.
Ramona M.
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Wir können dieses Immobilien Portal wärmstens weiterempfehlen. Sehr gute, unkomplizierte Abwicklung beim Verkauf unseres Hauses.Unser besonderer Dank gilt Frau Helmreich, welche uns vertrauenswürdig und fachkompetent durch das Kaufgeschehen führte .Alles in allem sehr empfehlenswert.
Paula U.
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Mandy M.
1677157542
Freundlich, zuverlässig, hat uns alles gezeigt
Morris S.
1677087301
Heute Besichtigung eines Objektes mit Herrn Reisener gehabt. Ein sehr netter Mann, der sehr viel Wissen über das angebotene Objekt wiedergeben konnte. Gute Ausbauideen sowie gute Informationen rund um die Finanzierung.Einfach Top
Johanna K.
1675962303
Vielen Dank für die tolle Beratung Frau Helmreich. Auch wenn der Kauf am Ende leider nicht zustande gekommen ist, kann ich nur sagen - Sie machen einen großartigen Job und sollten wir nochmal eine Immobilie suchen, kämen wir wieder zu Ihnen.
Julia W.
1674395017
Ich möchte mich noch einmal bei Frau Andrea Helmreich für Ihre kompetente Abwicklung des Verkaufs meiner Immobilie bedanken. In nur 2,5 Monaten nach Auftragserteilung konnte der Notartermin wahrgenommen werden. Besser geht es nicht.Durch ihre einfühlsame Art, machte sie mir immer wieder Mut, dass der richtige Käufer zu finden ist. So war es dann auch. Jetzt bin ich glücklich mit meiner Entscheidung und ich bin sicher, der Käufer auch.Vielen Dank für Ihre Arbeit, machen Sie weiter soJulia Wiesner
Johanna R.
1674220746
Professionelle und sehr freundliche Abwicklung - hervorragende Betreuung!! Vielen Dank an Frau Helmreich
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