Details zur Immobilie
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5.700 m² Bauland, Nähe Zittau - mit Blick in die Berge









ImmoNr
3040
Grundstücksgröße
ca. 5.701 m²
PLZ
02739
Ort
Eibau
Kaufpreis
149.900,00 €
Zu zahlende Provision
3,57 % inkl. MwSt
Beschreibung
Neueibau ist ein typisches Waldhufendorf, welches ab dem Jahr 1714 durch die Grundherren, die Stadt Zittau, besiedelt wurde. Die Handweberfamilien erhielten damals kostenfrei Parzellen und siedelten sich beiderseits des Dorfbachs (Leutersdorfer Wasser) an.Heute ist Neueibau mit seinem Erscheinungsbild eine typische Gemeinde im Oberlausitzer Bergland, unweit der Ferienregion, dem kleinsten deutschen Mittelgebirge, dem Zittauer Gebirge.
Das Grundstück liegt am süd- östlichen Ortsrand der Gemeinde und grenzt unmittelbar an die örtlichen Sportstätten. Die Zuwegung erfolgt über eine öffentlich gewidmete Straße, welche zu dem zu verkaufenden Grundstück (Turnhallenweg) gehört. Das aufstehende Gebäude wird derzeit durch einen örtlichen Verein genutzt.
Das Grundstück liegt im Innenbereich von Neueibau und ist daher bebaubar.. Dazu sollte der Käufer eine Bauvoranfrage bei der GV Kottmar stellen.
Das Objekt befindet sich in Neueibau, seit dem Jahr 2013 ein Ortsteil der Gemeinde Kottmar. Neueibau liegt an der Staatstraße 142 und ca. 1 km südwestlich von Eibau, welches durch die Bundesstraße 96 tangiert wird.
Der Ort liegt im Süden des Landkreises Görlitz, ca. 80 km südöstlich der sächsischen Landeshauptstadt Dresden und 10 km westlich von Zittau. Die Region hat eine gut ausgebaute Infrastruktur und der Ort ist verkehrsgünstig (Bahn, Straße) angebunden.
Der Ortsteil Neueibau hat rund 620 Einwohner. Er erstreckt sich beiderseitig des Leutersdorfer Wassers und grenzt im Westen an den Ort Neugersdorf, im Südosten an den Ort Leutersdorf. Östlich grenzt der Ortsteil Eibau an die Flur, sowie die Neueibauer Höhe (415 m).
Für weitere Informationen fordern Sie unser Langexposé an.
Hinweise / Haftung
Dieses Exposé ist eine Vorabinformation. Vorstehende Angaben beruhen auf Auskünften der Eigentümer, wir übernehmen hierfür keine Haftung! Ein Rechtsanspruch auf einen Kaufvertrag kommt erst durch Gegenzeichnung des selbigen durch den Eigentümer zustande. Der Makler hat auch mit der Verkäuferseite einen provisionspflichtigen Maklervertrag abgeschlossen. Die Maklerprovision und Kaufnebenkosten errechnen sich aus dem beurkundeten Kaufpreis.Da wir für den Verkauf dieser Immobilie exklusiv beauftragt sind, ist eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Verkäufer nicht erwünscht. Das Betreten der Liegenschaft ist ausschließlich nach Terminvereinbarung gestattet. Bitte achten Sie die Privatsphäre der Verkäufer.
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