Keine Panik vor dem Gebäudeenergiegesetz!
Der Deutsche Bundestag hat am 8. September die 2. Novelle des Gebäudeenergiegesetzes beschlossen.

Mit dem neuen Beschluss kommen Immobilieneigentümern wieder neue Fragen auf. Gerade unsere Interessenten und Interessentinnen, die eine Bestandsimmobilie erwerben möchten, sind verunsichert. Auch Hausverkäufer sind angespannt mit der Sorge, Ihre Immobilie weit unter Wert verkaufen zu müssen, weil der Heizungstausch zu hohe Kosten mit sich bringt.
In unserem Blogbeitrag geben wir Ihnen gerne eine kurze Übersicht, wer ab 2024 sofort betroffen ist. Zudem geben wir Ihnen hier Links an die Hand, mit denen Sie sich weiter Informieren können.
Wozu brauchen wir das Gebäudeenergiegesetz?
Mit dem GEG soll der Wechsel auf klimafreundliche Heizungen eingeleitet werden. Sodass die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen reduziert wird. Somit soll das Ziel der Klimaneutralität im Jahr 2045 erreicht werden.
Was gilt für wen?
Für Neubau und Bestandsimmobilien gelten unterschiedliche Regeln.
Neubau
Bauantrag ab 1. Januar 2024
Neubaugebiet
Heizung mit mind. 65% erneurbarer Energie muss eingebaut werden.
kein Neubaugebiet
Heizung mit mind. 65% erneurbaren Energien frühestens ab 2026.

Für unsere Interessenten und Interessentinnen von Bestandsimmobilien heißt das erst einmal aufatmen.

Bestand
Heizung funktioniert oder lässt sich reparieren.
Kein Heizungstausch vorgeschrieben.
Heizung ist kaputt. Keine Reparatur möglich.
Es gelten pragmatische Übergangslösungen. Bereits jetzt auf Heizung mit erneuerbaren Energien umsteigen und Förderung nutzen.
Ab 2045 dürfen keine Heizungen mit Heizöl und Ergas betrieben werden
In Ausnahmefällen können Eigentümer von der Pflicht zum Erneuerbaren Heizen befreit werden.
Immer noch unsicher? Mit dem Heizungswegweiser erfahren Sie mit wenigen Klicks, was für Sie und Ihre Immobilie zuftrifft.
Bestehende Heizung freiwillig eher austauschen.
Sie wollen Ihre Heizung gerne eher austauschen um klimaneutraler zu heizen? Dann können Sie bis 2028 vom Geschwindigkeitsbonus profitieren. Hier können Sie zusätzlich 20% zur Grundförderung der Bundesförderung für effiziente Gebäude in Anspruch nehmen. Danach wird der Bonus-Fördersatz kontinuierlich gesenkt.

Das Förderkonzept
Grundförderung zum Wechsel
Im Rahmen der BEG* gibt es auch eine Grundförderung für den Tausch der alten Heizungsanlage mit fossilen Brennstoffen gegen eine klimafreundliche Heizung. Die BEG wurde weiterentwickelt, damit Sie auch zu den neuen gesetzlichen Anfoderungen passt.
*Bundesförderung für effiziente Gebäude
Geschwindigkeits-/Klimabonus
Die Grundförderung kann mit einem Klimabonus erhöht werden. Mit diesem Zuschuss soll ein Anreiz geschaffen werden, damit Eigentümer möglichst schnell auf erneuerbares Heizen umsteigen. Denn mit der zukünfitgen höheren CO2-Bepreisung wird Heizen teuer.
Förderung über KFW
Die Bundesregierung hat vor, die Immobilieneigentümer bei den notwendigen Investitionen finanziell zu unterstützen. Hier wird die KFW Bank informieren, sobald diesen Fördermittel beschlossen sind.
Förderprogramme
Auf energiewechsel.de finden Sie den Förderwegweiser Energieeffiziens.
Wichtige für Mieter!
Eigentümer, welche Ihre Immobilie vermieten, dürfen die Kosten nicht 1:1 auf die Mieter umlegen. Diese Modernisierungsumlage (neue Heizunf) wird auf 50 Cent pro Quadratmeter Wohnfläche pro Monat gedeckelt.
Unterstützung durch Energieberater
Wenn Sie unsicher sind, was für Sie die richtige Lösung ist, dann lassen Sie sich am besten durch einen zertifizierten Energieberater beraten. Das BMWK* fördert eine “Energieberatung für Wohngebäude” mit bis zu 80 % der Beratungskosten (bei Ein- und Zweifamilienhäusern max. 1.300 €)
*Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sie wollen mehr erfahren? Auf der Webseite bunderegierung.de finden Sie weitergehende Informationen.