Immobilienpreise sinken

Immobilienpreise sinken

Immobilienpreise weltweit auf Talfahrt:

Immobilienpreise weiter auf Talfahrt

Die Immobilienmärkte rund um den Globus erleben derzeit einen Abschwung. Nach einem anhaltenden Aufwärtstrend in den letzten Jahren, verzeichnen wir nun erstmals seit über einem Jahrzehnt eine spürbare Korrektur.

Zinsen und trübe Konjunkturaussichten

Die Ursachen für den Rückgang der Immobilienpreise sind vielschichtig, aber ein dominierender Faktor ist der rapide Anstieg der Zinssätze. Notenbanken haben weltweit die Zinsen erhöht, um der Inflation entgegenzuwirken. Dies führte zu höheren Finanzierungskosten für Immobilienkäufer und Investoren. Gleichzeitig trübten sich die Konjunkturaussichten ein, was die Nachfrage nach Immobilien weiter dämpfte.

 

Globale Analyse und lokale Auswirkungen

Eine kürzlich veröffentlichte Studie der UBS analysierte die Wohnimmobilienmärkte von 25 ausgewählten Großstädten weltweit, darunter einige in Nordamerika, Europa und Asien. Die Ergebnisse sind alarmierend: Die Immobilienpreise in diesen Metropolen sind inflationsbereinigt um etwa fünf Prozent gesunken, nach einem zehnprozentigen Anstieg im Vorjahr.

 

Zwei Städte in Gefahr einer Immobilienblase

In dieser globalen Analyse gibt es auch Ausreißer. Frankfurt und München in Deutschland stehen derzeit im Fokus, da sie besonders stark von Preiskorrekturen betroffen sind. Hier sind die Preise inflationsbereinigt um 20 beziehungsweise 15 Prozent gesunken. Auch andere europäische Großstädte, wie Stockholm und London, verzeichnen rückläufige Preise.

In diesem Zusammenhang ist Zürich ein besonders interessanter Fall. Hier ist das Risiko einer Immobilienblase besonders hoch. Obwohl die Schweiz ebenfalls eine Erhöhung der Hypothekenzinsen erlebt, hat diese Entwicklung in Zürich noch kaum Folgen gehabt.

 

Einschätzungen und Prognosen

Die UBS verwendet einen speziellen Index, um das Risiko einer Immobilienblase in den 25 untersuchten Märkten zu messen. Dabei zeigt Zürich den höchsten Indexwert, gefolgt von Tokio. Interessanterweise sehen die UBS-Experten in Frankfurt und München, die zuvor als gefährdet galten, keine Blasenanzeichen mehr, obwohl sie weiterhin als “überbewertet” gelten.

Die Bundesbank in Deutschland bleibt jedoch vorsichtig und betrachtet die Blasengefahr noch nicht als gebannt, da Wohnimmobilien nach wie vor überbewertet sind. Dies deutet darauf hin, dass die Preiskorrektur bei Immobilien voraussichtlich anhalten wird. Das bedeutet, dass Wohneigentum in Großstädten für viele Haushalte weiterhin unerschwinglich bleibt. Während die Preise sinken, steigen die Mieten, was die Diskrepanz zwischen beiden noch weiter vergrößert.

 

Potenzial für weitere Preisrückgänge

Die UBS-Ökonomen weisen darauf hin, dass das Potenzial für weitere Preisrückgänge besteht und das Wohnen in Großstädten für viele unerschwinglich bleibt. Trotz des Abschwungs auf den Immobilienmärkten bleibt der Traum vom Eigenheim für viele Haushalte unerreichbar.

 

Was bedeutet das für Sie?

Was bedeutet dieser globale Trend für Immobilienbesitzer und Kaufinteressenten in unserer Region? Zunächst einmal ist es wichtig zu beachten, dass lokale Märkte ihre eigenen Dynamiken haben. Während weltweit eine Abkühlung zu verzeichnen ist, können sich die Auswirkungen in unserer Gegend anders gestalten. Hier einige Überlegungen:

  • Beeinflusst das regionale Zinsniveau Ihre Finanzierungsmöglichkeiten? Informieren Sie sich über die aktuellen Zinssätze in unserer Region und wie sie Ihre Kaufentscheidung beeinflussen können.
  • Preisentwicklung in unserer Stadt: Befindet sich unsere Stadt in einer ähnlichen Situation? Oder sehen wir möglicherweise weniger starke Preiskorrekturen?

Expertenmeinungen konsultieren: Denken Sie daran, sich von Immobilienexperten in unserer Region beraten zu lassen. Sie können Ihnen helfen, die spezifischen Auswirkungen auf unseren lokalen Immobilienmarkt besser zu verstehen.

Wohneigentumsförderung

Wohneigentumsförderung

Neue Maßnahmen zur Förderung von bezahlbarem Wohnraum in Deutschland:

Wohneigentumsförderung

Die Bundesregierung setzt verstärkt auf den Ausbau bezahlbaren Wohnraums und hat eine Reihe von Maßnahmen angekündigt, die sich direkt auf den Immobilienmarkt auswirken. In diesem Blogbeitrag erfahren Sie, welche Schritte unternommen werden, um die aktuelle Situation zu verbessern und wie dies sich auf Sie als Eigentümer oder Kaufinteressent auswirken könnte.

Höhere Einkommensgrenze für Wohneigentums­förderung

Eine der bedeutendsten Änderungen betrifft die Einkommensgrenze für die Förderung von Wohneigentum. Bisher lag diese bei 60.000 Euro Jahres­einkommen, was vielen Familien den Zugang zum Eigenheim erschwerte. Jetzt soll die Einkommensgrenze für Familien mit einem Kind auf 90.000 Euro angehoben werden. Dies eröffnet mehr Familien die Möglichkeit, den Traum von den eigenen vier Wänden zu verwirklichen.

 

Umnutzung von Gewerbeimmobilien zu Wohnraum

Ein weiterer Schritt ist die geplante Umnutzung von Gewerbeimmobilien zu Wohnraum. Dieses Förderprogramm soll es erleichtern, Büro- und Einzelhandelsflächen in klimafreundlichen Wohnraum umzuwandeln. Laut Schätzungen könnten dadurch 235.000 neue Wohnungen entstehen. Diese Maßnahme zielt darauf ab, den Wohnraum in Ballungszentren zu erweitern und gleichzeitig leerstehende Gewerbeimmobilien sinnvoll zu nutzen.

Unterstützung für den sozialen Wohnungsbau

Die Bundesregierung hat sich dazu verpflichtet, den sozialen Wohnungsbau zu fördern. In den Jahren 2022 bis 2027 sollen insgesamt 18,15 Milliarden Euro für den sozialen Wohnungsbau bereitgestellt werden. Jeder Euro des Bundes wird von den Ländern kofinanziert, was bedeutet, dass insgesamt rund 45 Milliarden Euro für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung stehen könnten. Dies könnte die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum erheblich beschleunigen.

 

Degressive Abschreibung für Neubauten

Eine weitere Neuerung betrifft die steuerliche Abschreibung für Neubauten. Ab 2023 soll es eine degressive Abschreibung für Abnutzung (AfA) geben, die den Neubau attraktiver macht. Dies bedeutet, dass in den ersten Jahren nach Fertigstellung größere Beträge steuerlich geltend gemacht werden können. Diese Maßnahme soll dazu beitragen, die Bauaktivitäten anzukurbeln.

Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsprozessen

Die Bundesregierung erkennt die Notwendigkeit, Planungs- und Genehmigungs­prozesse im Wohnungsbau zu beschleunigen. Dies soll durch den Abbau von Bürokratie und die Digitalisierung erreicht werden. Auch die Zusammenarbeit mit den 16 Bundesländern wird intensiviert, um die Genehmigungs­verfahren auf drei Monate zu begrenzen und innovative Bauverfahren zu fördern.

Wohngemeinnützigkeit und weitere Schritte

Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Wohngemeinnützigkeit soll im kommenden Jahr umgesetzt werden. Dies könnte Investitions­zuschüsse und Steuervorteile für soziale Einrichtungen, Stiftungen, kirchliche Träger und Genossenschaften bedeuten, um Wohnungen mit dauerhafter Sozialbindung zu schaffen.

Grunderwerbsteuer

Die Verhandlungen über eine Senkung der Grunderwerbsteuer gestalten sich schwierig, da die Länder hier das Sagen haben. Ziel ist es jedoch, die Kaufnebenkosten für selbst genutztes Wohneigentum zu senken und den Erwerb von Immobilien zu erleichtern.

Fazit

Die neuen Maßnahmen der Bundesregierung zeigen ein klares Bekenntnis zum Ausbau von bezahlbarem Wohnraum in Deutschland. Diese Schritte könnten sich langfristig positiv auf den Immobilienmarkt auswirken, indem sie mehr Familien den Zugang zum Eigenheim ermöglichen, die Umnutzung von Gewerbeimmobilien fördern und den sozialen Wohnungsbau unterstützen. Auch steuerliche Anreize und beschleunigte Genehmigungs­verfahren könnten die Bauaktivitäten ankurbeln. Als Immobilieneigentümer oder Kaufinteressent in unserer Region sollten Sie diese Entwicklungen genau im Auge behalten, da sie sich auf Ihre Immobilien­investitionen auswirken könnten.

EZB erhöht Leitzins

EZB erhöht Leitzins

Europäische Zentralbank setzt ihren Zinserhöhungskurs fort:

Leitzins

Die Europäische Zentralbank (EZB) hat erneut den Leitzins erhöht, und das bereits zum zehnten Mal in Folge. Die aktuelle Anhebung beträgt einen viertel Prozentpunkt und bringt den Leitzins im Euroraum auf 4,5 Prozent. Dieser Schritt erfolgt im Rahmen der Bemühungen der EZB, die Inflation in der Eurozone unter Kontrolle zu halten.

Hoher Einlagensatz erreicht historisches Niveau

Die EZB erhöhte auch den Einlagensatz, den Banken für das Parken überschüssiger Gelder erhalten. Dieser steigt von 3,75 auf 4,00 Prozent, was das höchste Niveau seit dem Start der Währungsunion im Jahr 1999 darstellt. Diese Maßnahme soll dazu beitragen, die Inflation einzudämmen und das wirtschaftliche Gleichgewicht im Euroraum wiederherzustellen.

Die EZB vor wirtschaftlichen Herausforderungen

Die EZB sieht sich derzeit mit zwei bedeutenden wirtschaftspolitischen Problemen konfrontiert. Zum einen verzeichnet die europäische Wirtschaft insgesamt eine geringe Dynamik, wobei Deutschland, als größte Volkswirtschaft der Eurozone, sogar in einer Rezession steckt. Dies würde normalerweise niedrigere Zinsen rechtfertigen, um die Wirtschaft anzukurbeln und die Kreditvergabe zu erleichtern. Doch dem steht die nach wie vor bestehende Inflationsgefahr entgegen.

 

Inflationsbekämpfung als oberste Priorität

International gilt die Anhebung von Leitzinsen als eines der effektivsten Instrumente zur Bekämpfung von Inflation. Die EZB navigiert in diesem Spannungsfeld zwischen Konjunkturbelebung und Preisstabilität. Obwohl vor kurzem noch die Erwartung herrschte, dass die Zentralbank eine Pause bei den Zinserhöhungen einlegen könnte, hat sie nun entschieden, im Kampf gegen die Inflation eine weitere Anhebung vorzunehmen.

 

Aktuelle Inflationsprognosen

Die Inflation im Euroraum wird nach den jüngsten Prognosen der EZB voraussichtlich langsamer zurückgehen als vor drei Monaten erwartet. Für das laufende Jahr rechnet die Notenbank nun mit einer Teuerungsrate von 5,6 Prozent, während in der Juni-Prognose noch von 5,4 Prozent die Rede war. Für das Jahr 2024 wird ebenfalls eine höhere Teuerungsrate von 3,2 Prozent erwartet, im Vergleich zu 3,0 Prozent in der vorherigen Prognose. Die langfristige Zielsetzung der EZB bleibt eine jährliche Teuerungsrate von 2 Prozent, um Preisstabilität im Euroraum zu gewährleisten.

 

Wirtschaftsausblick im Euroraum

Die Prognosen der EZB deuten darauf hin, dass die Wirtschaft im Euroraum vor Herausforderungen steht. In diesem Jahr wird ein Wachstum von nur 0,7 Prozent erwartet, was unter den vorherigen Erwartungen liegt. Für das kommende Jahr wird ein Wachstum von 1,0 Prozent prognostiziert, im Vergleich zu 1,5 Prozent in der früheren Vorhersage. Für das Jahr 2025 wird ein Wachstum der Wirtschaftsleistung um 1,5 Prozent erwartet.

 

Was bedeutet das für Immobilieneigentümer und Kaufinteressenten?

Die fortgesetzte Erhöhung der Leitzinsen durch die EZB hat Auswirkungen auf den Immobilienmarkt in unserer Region. Höhere Zinsen erhöhen die Kosten für die Finanzierung von Immobilienkäufen. Das kann dazu führen, dass die monatlichen Raten für Hypotheken steigen, was Immobilienkäufer berücksichtigen sollten.

Gleichzeitig könnte die Inflation die Preise für Immobilien beeinflussen. In Zeiten hoher Inflation können Sachwerte wie Immobilien attraktiver werden, da sie als Inflationsschutz dienen können. Es ist jedoch wichtig, die Marktdynamik und die Zinsentwicklung sorgfältig zu beobachten, um fundierte Entscheidungen zu treffen.

Setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung, um die aktuellen Markttrends zu verstehen und die besten Entscheidungen im Hinblick auf Immobilienverkäufe oder -käufe zu treffen. Unser Team steht Ihnen gerne zur Verfügung, um Sie bei Ihren Immobilienanliegen zu unterstützen.

Gebäudeenergiegesetz

Gebäudeenergiegesetz

Keine Panik vor dem Gebäude­energie­gesetz!

Der Deutsche Bundestag hat am 8. September die 2. Novelle des Gebäude­energie­gesetzes beschlossen.

Gebäudenergiegesetz

Mit dem neuen Beschluss kommen Immobilieneigentümern wieder neue Fragen auf. Gerade unsere Interessenten und Interessentinnen, die eine Bestandsimmobilie erwerben möchten, sind verunsichert. Auch Hausverkäufer sind angespannt mit der Sorge, Ihre Immobilie weit unter Wert verkaufen zu müssen, weil der Heizungstausch zu hohe Kosten mit sich bringt.

In unserem Blogbeitrag geben wir Ihnen gerne eine kurze Übersicht, wer ab 2024 sofort betroffen ist. Zudem geben wir Ihnen hier Links an die Hand, mit denen Sie sich weiter Informieren können.

Wozu brauchen wir das Gebäude­energie­gesetz?

Mit dem GEG soll der Wechsel auf klimafreundliche Heizungen eingeleitet  werden. Sodass die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen reduziert wird. Somit soll das Ziel der Klimaneutralität im Jahr 2045 erreicht werden.

Was gilt für wen?

Für Neubau und Bestandsimmobilien gelten unterschiedliche Regeln.

Neubau

Bauantrag ab 1. Januar 2024

Neubaugebiet

Heizung mit mind. 65% erneurbarer Energie muss eingebaut werden.

kein Neubaugebiet

Heizung mit mind. 65% erneurbaren Energien frühestens ab 2026.

Heizungsgesetz für Neubauten

Für unsere Interessenten und Interessentinnen von Bestandsimmobilien heißt das erst einmal aufatmen.

Heizungsgesetz für Bestandsbauten

Bestand

Heizung funktioniert oder lässt sich reparieren.

Kein Heizungstausch vorgeschrieben.

Heizung ist kaputt. Keine Reparatur möglich.

Es gelten pragmatische Übergangslösungen. Bereits jetzt auf Heizung mit erneuerbaren Energien umsteigen und Förderung nutzen.

Ab 2045 dürfen keine Heizungen mit Heizöl und Ergas betrieben werden

In Ausnahmefällen können Eigentümer von der Pflicht zum Erneuerbaren Heizen befreit werden.

Immer noch unsicher? Mit dem Heizungswegweiser erfahren Sie mit wenigen Klicks, was für Sie und Ihre Immobilie zuftrifft.

Bestehende Heizung freiwillig eher austauschen.

Sie wollen Ihre Heizung gerne eher austauschen um klimaneutraler zu heizen? Dann können Sie bis 2028 vom Geschwindigkeitsbonus profitieren. Hier können Sie zusätzlich 20% zur Grundförderung der Bundesförderung für effiziente Gebäude in Anspruch nehmen. Danach wird der Bonus-Fördersatz kontinuierlich gesenkt.

Steigende Heizkosten

Das Förderkonzept

Grundförderung zum Wechsel

Im Rahmen der BEG* gibt es auch eine Grundförderung für den Tausch der alten Heizungsanlage mit fossilen Brennstoffen gegen eine klimafreundliche Heizung. Die BEG wurde weiterentwickelt, damit Sie auch zu den neuen gesetzlichen Anfoderungen passt.

*Bundesförderung für effiziente Gebäude

Geschwindigkeits-/Klimabonus

Die Grundförderung kann mit einem Klimabonus erhöht werden. Mit diesem Zuschuss soll ein Anreiz geschaffen werden, damit Eigentümer möglichst schnell auf erneuerbares Heizen umsteigen. Denn mit der zukünfitgen höheren CO2-Bepreisung wird Heizen teuer.

Förderung über KFW

Die Bundes­regierung hat vor, die Immobilien­eigentümer bei den notwendigen Investitionen finanziell zu unterstützen. Hier wird die KFW Bank informieren, sobald diesen Fördermittel beschlossen sind. 

Förderprogramme

Auf energiewechsel.de finden Sie den Förderwegweiser Energieeffiziens.

Wichtige für Mieter!

Eigentümer, welche Ihre Immobilie vermieten, dürfen die Kosten nicht 1:1 auf die Mieter umlegen. Diese Modernisierungsumlage (neue Heizunf) wird auf 50 Cent pro Quadratmeter Wohnfläche pro Monat gedeckelt.

Unterstützung durch Energieberater

Wenn Sie unsicher sind, was für Sie die richtige Lösung ist, dann lassen Sie sich am besten durch einen zertifizierten Energieberater beraten. Das BMWK* fördert eine “Energieberatung für Wohngebäude” mit bis zu 80 % der Beratungskosten (bei Ein- und Zweifamilienhäusern max. 1.300 €)

*Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Sie wollen mehr erfahren? Auf der Webseite bunderegierung.de finden Sie weitergehende Informationen.

Solarstrom vom Balkon

Solarstrom vom Balkon

Erleichterungen bei Balkonkraftwerken geplant:

Solarstrom - Balkonkraftwerk

Die Bundesregierung hat ehrgeizige Pläne für den Ausbau von Solaranlagen. In diesem Zusammenhang werden Erleichterungen für sogenannte Balkon­kraftwerke diskutiert. Der Vorschlag zielt darauf ab, die Produktion von Solarstrom durch kleine Balkonkraftwerke zu vereinfachen. Der aktuelle Gesetzentwurf des Wirtschafts­ministeriums sieht vor, dass zukünftig keine aufwändige Anmeldung beim Netzbetreiber mehr nötig sein soll. Stattdessen soll die Registrierung dieser Anlagen in einer zentralen Datenbank ausreichen. So kann der bürokratische Aufwand erheblich reduziert werden.

Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung: Neue Option für Vermieter und Eigentümer­gemeinschaften

Eine besonders interessante Option, die sich aus den aktuellen Änderungen ergibt, ist die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung. Dieses Konzept erleichtert nicht nur die Eigenversorgung mit Solarstrom, sondern öffnet auch Türen für Vermieter und Eigentümergemeinschaften. Sie können nun von einer zweiten Möglichkeit der Eigenversorgung profitieren und somit sowohl ökologische als auch wirtschaftliche Vorteile erlangen.

Mehr Flexibilität für Balkon-Photovoltaikanlagen

Die geplanten Änderungen sehen vor, den Betrieb von Balkon-Photovoltaikanlagen so unkompliziert wie möglich zu gestalten. Zukünftig könnte lediglich eine Eintragung in eine Datenbank erforderlich sein, um ein Balkonkraftwerk in Betrieb zu nehmen. Das lästige Anmelden bei Netzbetreibern und die Verwendung eines Zweirichtungszählers gehören dann der Vergangenheit an.

 

Erhöhung der Leistung und vereinfachte Nutzung in Mehrfamilienhäusern

Die Reform zieht ebenfalls eine Erhöhung der erlaubten Stromproduktion von kleinen Solaranlagen auf bis zu 800 Watt in Betracht. Zusätzlich wird die Nutzung von selbst erzeugtem Solarstrom in Mehrfamilienhäusern vereinfacht.

 

Energetische Sanierung: Weitere Schritte zur nachhaltigen Immobilienentwicklung

In Anbetracht dieser neuen Entwicklungen sollten Immobilieneigentümer und Kaufinteressenten in Deutschland das Potenzial der Solarenergie zur Wertsteigerung ihrer Immobilien erkennen. Eine umweltfreundliche und energieeffiziente Ausrichtung kann nicht nur zu einer grüneren Zukunft beitragen, sondern auch langfristig Kosten senken. Mehr darübern, wie Sie Ihre Immobilie energetisch sanieren können, lesen Sie in unserem Ratgeber zum Thema “Energetische Sanierung”.