Mietkaution

Mietkaution

Alles über Mietkautionen in Deutschland:

Mietkaution

Mietkautionen sind ein wichtiges Instrument, das sowohl Vermieter als auch Mieter in Österreich, Deutschland und der Schweiz schützt. Diese Sicherheit dient dazu, offene Forderungen aus dem Mietverhältnis auszugleichen und gleichzeitig Mieter vor unerwarteten Nachzahlungen zu bewahren. Doch wie unterscheiden sich die Regelungen in diesen drei Ländern? In diesem Artikel werfen wir einen genauen Blick auf die unterschiedlichen Aspekte der Mietkaution.

Gesetzliche Rahmenbedingungen: Ein Vergleich

Die Schweiz, Deutschland und Österreich haben alle ihre eigenen rechtlichen Vorschriften zur Mietkaution. In der Schweiz beispielsweise ist die maximale Höhe der Kaution gesetzlich auf drei Monatsmieten begrenzt. Dieses Geld muss auf einem separaten Konto gehalten werden, das auf den Namen des Mieters läuft. In Deutschland wiederum regelt § 551 des bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) die Mietkaution. Hier gilt eine Obergrenze von drei Monatsmieten, die nur bei einer entsprechenden Vereinbarung im Mietvertrag fällig wird.

In Österreich gibt es zwar keinen spezifischen Paragraphen für die Mietkaution, dennoch ist eine Hinterlegung ratsam und üblich. Sie sollte im Mietvertrag festgehalten werden, um Missverständnisse zu vermeiden. Hier ist Flexibilität gefragt, denn die Höhe der Kaution wird in der Regel zwischen den Parteien individuell vereinbart. Laut einem Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) gelten Kautionen zwischen 3 und 6 Monatsmieten als angemessen. Dieser Betrag deckt sowohl die Miete als auch Nebenkosten und mögliche Steuern ab.

 

Die Höhe der Mietkaution: Was Sie wissen sollten

Die Höhe der Mietkaution ist nicht beliebig festlegbar, sondern unterliegt klaren Regeln. Sowohl in der Schweiz als auch in Deutschland ist der Betrag auf maximal drei Monatsmieten begrenzt, basierend auf der Nettokaltmiete. Anders sieht es in Österreich aus, wo die Höhe flexibler gestaltet werden kann. Hier gilt es jedoch sicherzustellen, dass die Kaution im angemessenen Verhältnis zum Sicherungszweck steht.

 

Zeitpunkt der Zahlung: Wann ist die Kaution fällig?

Die Fälligkeit der Mietkaution variiert in den drei Ländern. In Österreich wird sie oft bei Vertragsabschluss gezahlt, während in Deutschland eine dreimonatige Ratenzahlung möglich ist. In der Schweiz hingegen ist die Kaution spätestens mit der ersten Monatsmiete zu entrichten. Es empfiehlt sich, als Mieter rechtzeitig Rücklagen zu bilden.

 

Anlage und Verzinsung: Was passiert mit dem Kautionssaldo?

Die Art der Anlage und Verzinsung der Mietkaution ist gesetzlich geregelt. In der Schweiz und Deutschland muss die Kaution verzinst und getrennt vom Vermögen des Vermieters gehalten werden. In Österreich wird die Kaution gewinnbringend angelegt und muss in der Regel auf einem Bankkonto hinterlegt werden. Die Zinserträge gehören dem Mieter.

 

Einbehalt und Rückzahlung der Kaution: Was Sie wissen sollten

Nach Beendigung des Mietverhältnisses kann die Kaution zurückgefordert werden. Vermieter dürfen jedoch bei offenen Forderungen die Kaution einbehalten. Die Fristen für die Rückzahlung variieren: in Deutschland bis zu 6 Monate, in der Schweiz je nach Zustand des Mietobjekts bis zu 12 Monate und in Österreich bis zu 6 Monate, mit Verlängerungsmöglichkeit.

Als Immobilieneigentümer oder Kaufinteressent ist es wichtig, diese Regelungen zu verstehen, um in Mietverhältnissen bestmöglich geschützt zu sein. Unsere Expertise als Immobilienmakler in der Region steht Ihnen dabei zur Seite, um alle Fragen rund um Mietkautionen und andere relevante Themen zu klären.

 

Die unsichtbare Gefahr

Die unsichtbare Gefahr

Asbest in deutschen Immobilien:

Die Unsichtbare Gefahr: Asbest in deutschen Immobilien
In den kommenden Jahren steht Deutschland vor einer immensen Herausforderung – der Sanierung von Millionen von Wohngebäuden. Dieser Schritt wird vor allem im Zuge der energetischen Optimierung notwendig sein, einschließlich Heizungs-, Fassaden-, Dach- und Dämmungsarbeiten. Doch damit nicht genug, es tauchen auch Altlasten auf, insbesondere in Form von Asbest. Diese unsichtbare Gefahr haben viele Eigentümer noch gar nicht auf dem Schirm.  

Hintergrund: Asbest und seine Gefahren

Asbest galt einst aufgrund seiner feuerfesten Eigenschaften und einfachen Verarbeitung als ein Wundermaterial. Allerdings steht die Baubranche nun vor einem neuen Dilemma. Millionen von Gebäuden müssen in den kommenden Jahren saniert werden, was Bauarbeiter und Handwerker der Gefahr aussetzt, mit dem Gefahrenstoff in Berühurung zu kommen. Die Gefahr geht nicht nur von Faserzementplatten aus, sondern auch von alten Putzschichten, Spachtelmassen, Estrich und Fensterkit. Besonders betroffen sind hierbei Altbauten, die vor 1990 errichtet wurden.  

Die Gesundheitsrisiken für Bewohner: Wann wird Asbest gefährlich?

Normalerweise ergibt sich für Bewohner keine unmittelbare Gefahr aus der bloßen Anwesenheit von Asbest in ihren Gebäuden. Das eigentliche Risiko tritt während Sanierungs- oder Umbau­maßnahmen auf, wenn Asbestfasern durch Baustaub in die Luft freigesetzt und eingeatmet werden können. Besonders problematisch sind Verkleidungen von Aufzugs- und Versorgungs­schächten, die oft aus Spritzasbest hergestellt wurden. Dies betrifft insbesondere Wohngebäude mit vielen Wohneinheiten.  

Schutzmaßnahmen und Zukunfts­aussichten für Asbestsanierung

Die IG BAU schlägt in ihrem Fünfpunkteplan verschiedene Schutz­maßnahmen und Zukunfts­aussichten vor: 1. Asbest-Gebäudepass und Asbest-Kataster: Mehr Transparenz bezüglich asbestbelasteter Immobilien, vor allem bei Eigentümer­wechseln.    2. Staatliche Sanierungs- und Abwrack­prämien: Förderung von Sanierungs­maßnahmen in asbest­belasteten Häusern. 3. Nationale Zusammen­arbeit durch “Asbest-Gipfel”: Gemeinsame Bemühungen von Bund, Ländern und Kommunen zur Bewältigung des Asbest­problems. 4. Intensivierter staatlicher Arbeitsschutz: Erhöhte Kontrollen im Bereich Asbestsanierung. 5. Informationsoffensive “Asbest auf dem Bau”: Aufklärung von Bauunternehmen und Handwerkern über die Gefahren von Asbest.  

Die Relevanz der Immobilien­sanierung in der Zukunft

Die Sanierung von Bestands­immobilien, besonders die energetische Sanierung, wird in den kommenden Jahren eine immer größere Bedeutung erlangen. Dabei kommt die zusätzliche Herausforderung der Asbest­sanierung hinzu. Die Investition in die Sanierung lohnt sich jedoch. Der Zustand einer Immobilie beeinflusst maßgeblich ihren Wert.   In diesem Kontext empfehlen wir Ihnen  unseren Ratgeber zum Thema “Energetisches Sanieren”. Als Immobilien­makler unterstützen wir Sie nicht nur beim Kauf und Verkauf von Immobilien, sondern informieren Sie auch über aktuelle Entwicklungen im Sanierungs­bereich. Vertrauen Sie auf unsere Expertise, um Ihre Immobilie optimal in die Zukunft zu führen.
Stabilisierung der Preise

Stabilisierung der Preise

Immobilienmarkt in Deutschland

Immobilienmarkt, immobilienpreise

Stabilisierung der Preise und anhaltender Mietdruck

In den letzten Monaten gab es auf dem deutschen Immobilienmarkt deutliche Veränderungen. Der Preisverfall, der in den vorangegangenen Quartalen zu beobachten war, hat sich spürbar abgeschwächt. Laut einer neuen Studie des Verbands deutscher Pfandbriefbanken (vdp) haben sich die Preise für Häuser und Wohnungen im zweiten Quartal lediglich um 0,9 Prozent im Vergleich zum vorherigen Quartal verbilligt. Im Vergleich zum Vorjahresquartal betrug der durchschnittliche Rückgang 5,4 Prozent. Diese Zahlen deuten darauf hin, dass die Abwärtsdynamik der Immobilienpreise nachgelassen hat.

 

Stabilisierungstendenzen am Wohnimmobilienmarkt

Besonders erfreulich ist die Entwicklung am Wohnimmobilienmarkt. Der Index, der auf realen Transaktionsdaten von über 700 deutschen Banken basiert, zeigt eine nur noch geringe Preissenkung von 0,4 Prozent beim selbst genutzten Wohneigentum im zweiten Quartal im Vergleich zum Vorquartal. Bei Mehrfamilienhäusern fielen die Abschläge etwas größer aus. Dies könnte auf eine sich abzeichnende Stabilisierung des Wohnimmobilienmarktes hindeuten. Jens Tolckmitt, der Hauptgeschäftsführer des vdp, erklärt diesen Trend mit der allmählichen Stabilisierung der Bauzinsen auf einem erhöhten Niveau. Diese Entwicklung erhöhe das Vertrauen in stabile langfristige Kreditzinsen, was sich positiv auf den Immobilienmarkt auswirken könnte.

 

Preisentwicklung in Großstädten und Mietdruck

In den sieben größten deutschen Städten spiegelt sich diese Entwicklung ebenfalls wider. Die Wohnimmobilienpreise sanken im Durchschnitt um 1,1 Prozent im Vergleich zum Vorquartal und um 5 Prozent im Jahresvergleich. Dabei sticht Berlin positiv hervor mit einem vergleichsweise geringen Preisrückgang von 3,6 Prozent innerhalb eines Jahres. Die höchsten Preisabnahmen wurden hingegen in Frankfurt (minus 9,1 Prozent), München (minus 6,7 Prozent) und Hamburg (minus 6,4 Prozent) verzeichnet. Lediglich in Düsseldorf konnten minimal steigende Preise (+0,1 Prozent) beobachtet werden.

 

Mietmarkt weiterhin unter Druck

Die steigende Nachfrage nach Wohnraum setzt den Mietmarkt weiterhin unter Druck. Die Neuvertragsmieten stiegen im zweiten Quartal um beachtliche 6,2 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Besonders in Berlin ist dieser Anstieg mit einem Plus von 9,5 Prozent binnen eines Jahres spürbar. Dieser Trend ist leicht mit einem anhaltenden Mangel an Wohnungen in der Hauptstadt im Verhältnis zum Zuzug zu verstehen.

 

Herausforderungen im Gewerbeimmobilienmarkt

Neben dem Wohnimmobilienmarkt werfen auch die Entwicklungen im Bereich der Gewerbeimmobilien Fragen auf. Die Preise für Gewerbeimmobilien sind deutlich rückläufig, was vor allem auf den Trend zum Homeoffice und den daraus resultierenden verminderten Bedarf an Büroflächen zurückzuführen ist. Gleichzeitig belastet das Online-Shopping den Einzelhandel, was zu einem Preisrückgang von 10,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahresquartal führt.

Fazit und Ausblick

Die aktuellen Entwicklungen auf dem deutschen Immobilienmarkt deuten auf eine Stabilisierung der Preise im Wohnsegment hin, während der Mietmarkt weiterhin von hoher Nachfrage geprägt ist. Für Immobilieneigentümer könnten sich jetzt günstige Gelegenheiten ergeben, um auf dem Markt aktiv zu werden. Kaufinteressenten sollten die Preisstabilisierung als potenzielle Chance nutzen. Es bleibt jedoch ratsam, die Marktveränderungen weiterhin aufmerksam zu verfolgen, da der Immobilienmarkt von vielfältigen Einflussfaktoren abhängt. Gerne stehen wir Ihnen als Immobilienmakler mit unserer Expertise und Erfahrung zur Seite, um Sie bestmöglich bei Ihren Entscheidungen zu unterstützen.

Sanierte Häuser im Fokus

Sanierte Häuser im Fokus

Immobilienmarkt in Deutschland

Newsf Flash Immobilienmarkt Stabilisierung der Preise

Sanierte Häuser im Fokus

Der deutsche Immobilienmarkt bleibt in Bewegung. Insbesondere der Zustand einer Immobilie, sei es saniert oder unsaniert, hat in den letzten Monaten einen erheblichen Einfluss auf die Preisentwicklung gehabt.

Sanierte Immobilien erfreuen sich einer gesteigerten Nachfrage und dementsprechend positiven Preisentwicklungen. Nach Angaben von Experten sind die Preise für sanierte Einfamilienhäuser im letzten Jahr um beachtliche 3,5 Prozent gestiegen. Diese Zahlen verdeutlichen, dass Investitionen in die Modernisierung und Sanierung von Häusern sich nicht nur in einem verbesserten Wohnkomfort niederschlagen, sondern auch finanziell belohnt werden können.

 

Unsanierte Immobilien verzeichnen Preisrückgänge

In scharfem Kontrast dazu stehen unsanierte Immobilien. Deren Preise sind innerhalb der letzten zwölf Monate um 11,4 Prozent gesunken. Diese Entwicklung unterstreicht den klaren Trend, dass Käufer vermehrt auf sanierte Objekte setzen, während unsanierte Immobilien an Attraktivität verlieren.

Eigentumswohnungen: Unterschiede zwischen saniert und unsaniert

Auch auf dem Markt für Eigentumswohnungen zeigen sich ähnliche Muster. Unsanierte Wohnungen verzeichneten in den letzten vier Quartalen einen Preisrückgang von 10,2 Prozent, während sanierte Wohnungen lediglich um 5,6 Prozent im Wert fielen. Diese Zahlen bestätigen die Annahme, dass die Modernisierung von Immobilien einen stabilisierenden Einfluss auf deren Preisentwicklung hat.

Energieeffizienz als Faktor beim Immobilienkauf

Nicht nur die “klassische” Sanierung spielt eine Rolle. Die Energieeffizienz einer Immobilie hat entscheidend an Bedeutung gewonnen. Hierbei geht es nicht nur um den ökologischen Aspekt, sondern auch um langfristige Kostenersparnisse für die Bewohner. Dieser Faktor kann Attraktivität und Wertbeständigkeit einer Immobilie erheblich steigern.

Stabilisierung des Marktes im Jahr 2023

Die aktuellen Daten deuten darauf hin, dass der Immobilienmarkt in Deutschland eine Phase der Stabilisierung erreicht hat. Die Preise zeigen nur noch geringe Veränderungen. Experten sind sich einig, dass die Talsohle vermutlich erreicht ist. Dies ist nicht nur eine gute Nachricht für Verkäufer, sondern auch für Kaufinteressenten, die nun wieder guter Dinge in die Zukunft investieren können.

Regionale Unterschiede

Neben den allgemeinen Trends gibt es auch regionale Unterschiede zu beachten. So zeigen sich beispielsweise in München die Preise für Eigentumswohnungen nach einem Rückgang von rund einem Jahr wieder erholt, mit einem leichten Plus von einem Prozent im zweiten Quartal 2023. Andere Großstädte wie Berlin, Hamburg und Köln verzeichnen hingegen immer noch leichte Rückgänge in den Preisen.

 

Blick in die Zukunft: Sanierung als Schlüsselfaktor

Die Preise für Immobilien werden künftig noch klarer von energetischen Effizienzfaktoren sowie dem allgemeinen Sanierungszustand abhängen. Die Zahlen zeigen deutlich, dass modernisierte Immobilien eine höhere Stabilität und Attraktivität aufweisen. Wer also in Immobilien investiert oder seine Immobilie verkaufen möchte, sollte die Aspekte der Sanierung und Modernisierung genau im Blick behalten.

 

Ratgeber zur Sanierung

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Unsere Expertise und Erfahrung helfen Ihnen, die richtigen Entscheidungen zu treffen, um den Wert Ihrer Immobilie zu steigern. Sie finden wertvolle Ratschläge und Anleitungen in unseren beiden Ratgebern zu den Themen “Sanierung” und “Energetische Sanierung”.

Immobilie in der Scheidung

Immobilie in der Scheidung

Die Scheidung Ihrer Ehe ist leider unausweichlich?

Das kann eine emotional schwierige und kräftezehrende Situation sein – vor allem, wenn gemeinsames Eigentum wie eine Immobilie viele Fragen aufwirft und Streitpotenzial in sich birgt. Wir geben Ihnen in diesem Blog-Beitrag Einblicke in unseren Ratgeber “Immobilie in der Scheidung”- Der Ratgeber zeigt die Optionen auf, die Sie im Umgang mit Ihrer Immobilie haben, und geben Ihnen unser Wissen an die Hand.

Inhalt Ratgeber “Immobilie in der Scheidung”

01 – Das Symbol der Familie.

02 – Die Option einer Scheidungsimmobilie.

03 – Die drei häufigsten Fragen leicht erklärt.

04 – Was vor der Eskalation bewahrt.

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01 Das Symbol der Familie

Für eine Familie ist die Immobilie weit mehr als nur Wohnraum: Sie ist der Ort, an dem das Leben stattfindet, gefüllt mit Erfahrungen und Wünschen. Sie zu unterhalten und zu gestalten kostet Zeit und Geld. Meist bildet sie auch den größten Teil des Vermögens der Eheleute und soll im Alter als Absicherung dienen.

Sie ist eines der größten Symbole des gemeinsamen familiären Lebens. Scheitert nun die Ehe, greift eben dieses Symbol nicht mehr – die Nutzung der Immobilie muss komplett neu definiert werden. Das hat finanzielle und private Konsequenzen, bei denen die wirtschaftliche Leistungskraft der beiden Ehepartner, die Eigentumsverhältnisse an der Immobilie und die Interessen etwaiger Kinder bedacht werden müssen. Bis es wirklich zu einer Trennung kommt, vergehen in den meisten Fällen einige Monate des Abwägens, ob ein weiteres Zusammensein noch möglich ist.

Der erste Schritt zu einer Trennung im Rechtssinne ist dann getan, wenn ein Ehepartner dem anderen mitteilt, dass er nicht mehr mit ihm zusammenleben möchte. Die „häusliche Gemeinschaft“ wird also aufgehoben. Damit verbunden ist meist auch der Auszug eines Partners aus der gemeinsamen Immobilie.

Nach Einhalten des Trennungsjahrs – also zwölf Monate, in denen die Trennung eingehalten werden muss – folgt die formelle rechtliche Auflösung der Ehe, die Scheidung. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten, wie Sie bei einer Scheidung mit der Immobilie umgehen können.

So werden Sie den für Sie optimalen Weg finden, um dem ehemaligen Lebensmittelpunkt eine neue Aufgabe zu geben.

Familienfeier im Eigenheim mit Garten

02 DIE OPTIONEN EINER SCHEIDUNGS­IMMOBILIE.

Gütertrennung ist bei den meisten Ehen immer noch ein Fremd&shywort. Die große Mehrheit der Ehe&shypaare hat sich bei der Ehe&shyschließung für die juristische Form der Zugewinn&shygemeinschaft entschieden:

Während der Ehe angeschafftes Eigentum wie Immobilien, Kunstwerke o. Ä., aber auch Schulden gehören damit gleichermaßen beiden Partnern. Im Falle einer Scheidung werden beide über den sogenannten Zugewinnausgleich so gestellt, dass für keinen ein materieller Nachteil aus den Ehejahren entsteht, sprich ein finanzieller Ausgleich zwischen den Ehepartnern für während der Ehe erworbene Vermögensgüter vorgenommen wird.

Selten erfolgt diese Güterteilung allerdings nach einer logischen Abhandlung; die meisten Güter lassen sich ja schlecht einfach in der Mitte durchtrennen. Auch emotionale Beweggründe beeinflussen die Entscheidung, was mit gemeinsamen Gütern passieren soll, vor allem beim Wohnraum.

Zusammen erbaut oder renoviert, steckt viel Geld im gemeinsamen Haus, und eigentlich soll es weiterhin das Zuhause der Kinder sein, am liebsten noch das der Enkelkinder. All diese Überlegungen verlangen den Eheleuten viel ab.

Finanziell ist es vor allem dann riskant, wenn Ex-Paare sich darüber streiten, wie mit der Immobilie weiter verfahren werden soll. Rechtlich gibt es viele Optionen. In der Praxis
geht es aber nur dann für beide Seiten gut aus, wenn sie sich über die weitere Verwendung des Eigenheims einig sind. Die folgenden Möglichkeiten bieten sich Ihnen für Ihre Immobilie im Scheidungsfall.

RATSCHLAG VOM PROFI: Versuchen Sie eine Einigung zu erzielen. Das erspart Ihnen Nerven, Streitereien und finanzielle Tiefschläge.

Immobilie in der Scheidung

02.1 EINER BLEIBT WOHNEN:

DIE EIGENTUMS-ÜBERTRAGUNG

Diese Abfindung bemisst sich am Marktwert des Objekts und an dem beurkundeten Eigentumsanteil. Bei dieser Variante sollten Sie aber bedenken, dass Sie vorhandene Belastungen ebenfalls übernehmen.

Deshalb muss im Falle eines Kredits unbedingt die Bank bei der Eigentumsübertragung beteiligt werden, da nur sie als Kreditgeber den Ehepartner, der sein Eigentum an der Immobilie aufgibt, aus seiner Mithaftung am Kredit entlassen kann. Dazu ist die Bank jedoch nicht verpflichtet – sprechen Sie deshalb offen und frühzeitig mit Ihrer Bank über Ihr Vorhaben.

RATSCHLAG VOM PROFI: Überlegen Sie frühzeitig, ob einer die Immobilie übernehmen möchte. Das spart Kosten.

Des Weiteren kommen gegebenenfalls Kosten für Nutzungs- und Vorfälligkeitsentschädigungen sowie die Grunderwerbsteuer auf Sie zu. Letztere beträgt in den meisten Bundesländern etwa 5 bis 6,5 Prozent des Marktwertes. Hier lohnt es sich, über eine Übertragung der Immobilie noch während der Trennung – also bevor die Ehe rechtskräftig geschieden ist – nachzudenken. So fällt die Grunderwerbsteuer, und damit meist mehrere tausend Euro Kosten, weg.

02.2 DIE KINDER ÜBERNEHMEN:

DIE SCHENKUNG

Doch auch für diesen Fall gibt es eine Lösung: Sie können die Immobilie auf die aus der Ehe hervorgegangenen Kinder übertragen.

Falls das Kind noch minderjährig ist, bedarf die Übertragung auf das Kind der Zustimmung des Vormundschaftsgerichts.

RATSCHLAG VOM PROFI: Stellen Sie Ihre eigenen Interessen zurück und wägen Sie ab, ob diese Variante auch wirklich die beste für Ihr Kind wäre

Beachten Sie auch: Was gut gemeint ist und Ihrem Wunsch entspricht, die Immobilie weiterhin in Familienbesitz zu sehen, kann eine Belastung für das Kind sein. Für das Haus werden Grundsteuer und Unterhaltungskosten anfallen; des Weiteren trägt das Kind auch sämtliche Eigentümerpflichten.

Ebenfalls möglich ist, dass nur einer der Ehepartner seinen Eigentumsanteil dem Kind schenkt; in diesem Fall ist – neben der Genehmigung des Vormundschaftsgerichts – die Zustimmung des anderen Ehepartners erforderlich. Eine Schenkung bzw. Übertragung an Kinder kann somit nur bei Einigkeit beider Elternteile erfolgen.

02.3 ES WIRD GETEILT:

DIE REALTEILUNG

Doch auch für diesen Fall gibt es eine Lösung: Sie können die Immobilie auf die aus der Ehe hervorgegangenen Kinder übertragen.

Hierbei wird die Immobilie in zwei komplett getrennte Wohnungen geteilt und jeder Ehepartner erhält das Alleineigentum an bestimmten Teilen, rechtlich fixiert durch eine notarielle Teilungserklärung im Grundbuch. Einfach eine Wand durch Wohn- und Schlafzimmer zu ziehen, reicht juristisch gesehen allerdings nicht aus – die Immobilie muss entweder bereits aus mehreren Wohneinheiten bestehen oder dafür geeignet sein, in zwei baulich abgeschlossene Wohneinheiten umgebaut zu werden.

RATSCHLAG VOM PROFI: Nicht jede Immobilie ist für die Realteilung geeignet – brechen Sie es also nicht übers Knie.

Eventuell braucht es für diesen Umbau Gutachter und Architekten. Setzen Sie deshalb unbedingt Kosten und Aufwand in Relation zu Immobilientyp und Wohnsituation.

Immobilie in der Scheidung

02.4 WENN KEINE LÖSUNG GEFUNDEN WIRD: DIE TEILUNGS&shyVERSTEIGERUNG

Für den Fall, dass sich die Fronten total verhärtet haben und sich beide Noch-Ehepartner gar nicht einig werden, hat der Staat die Teilungsversteigerung geschaffen: Auf Antrag beim Amtsgericht wird die Immobilie durch das Vollstreckungsgericht öffentlich versteigert. Diesen Antrag kann jeder der Ehepartner stellen, unabhängig davon, wie groß sein Miteigentumsanteil am Haus ist.

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02.5 NICHT GÄNZLICH WEG:

DIE HAUSVERMIETUNG

Diese Lösung bietet sich aus wirtschaftlichen Gründen dann an, wenn die Immobilie als Vermögensabsicherung im Alter weiterhin interessant oder ein Verkauf (zum Beispiel: aufgrund gefallener Immobilienpreise) unrentabel erscheint, wenn Schulden bleiben würden oder einer allein das Haus nicht halten könnte.

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02.6 UND WEG:

DER HAUSVERKAUF 

Da nicht mehr zwei Gehälter einen Haushalt finanzieren, ist es für einen alleine oft schwierig, die anfallenden Kosten für ein ganzes Haus zu stemmen. Auch räumlich ist ein Haus für einen halbierten Haushalt zu groß; da genügt oft auch weniger Wohnraum zu einem günstigeren Preis.

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03 DIE DREI HÄUFIGSTEN FRAGEN LEICHT ERKLÄRT.

03.1 HAUSKREDIT UND TRENNUNG

Hier gilt: Mit einer Trennung oder Scheidung ändert sich nichts an den bestehenden Kreditbestimmungen. Für den Hauskredit haftet grundsätzlich nur derjenige, der den Vertrag mit der Bank unterschrieben hat. Für die Bank ist es dabei unerheblich, ob die Eheleute noch verheiratet oder geschieden sind oder ob der Haftende überhaupt noch im Haus wohnt.

Wurde der Kreditvertrag nur von einem Ehepartner unterschrieben, haftet auch nur dieser weiterhin gegenüber der Bank.

Meist sind bei gemeinsamem Eigentum beide Ehepartner Kreditnehmer, da die Bank ein Interesse daran hat, die Schuld bestmöglich abzusichern. In diesem Fall besteht für die Eheleute gegenüber der Bank eine Gesamtschuld. Wurde der Kreditvertrag von beiden Ehepartnern unterschrieben, haften beide. Die Bank kann demnach auch nach Auflösung der Ehe von beiden Kreditvertragspartnern Zahlungen in voller Ratenhöhe einfordern oder – falls der Kredit nicht mehr bedient werden kann – auch die Zwangsversteigerung der Immobilie auslösen.

Sie können aber nach einer Trennung versuchen, mit der Bank neue Konditionen auszuhandeln, die auf die neue Lebenssituation abgestimmt sind.

Gleiches gilt auch für die Eintragung im Grundbuch: Die Scheidung alleine ändert zunächst nichts an den Eigentumsverhältnissen und somit daran, wer im Grundbuch steht.

03.2 VERTEILUNG DES VERKAUFSERLÖSES

Wurde die Immobilie verkauft, wird der Verkaufserlös unter den Ehepartnern aufgeteilt.

Zunächst werden vom Gesamterlös noch eventuelle Immobilienfinanzierungen und Vorfälligkeitsentschädigungen von Krediten abgezogen. Danach wird je nach Höhe des jeweiligen Eigentumsanteils am Haus auf die Ehepartner verteilt – und zwar unabhängig von Investitionen in die Immobilie, die die Eheleute gemacht haben.

Immobilie in der Scheidung - Zeitpunkt

03.3 DER ZEITPUNKT DER VERÄNDERUNG

Für jede der Optionen, was mit der Immobilie im Scheidungsfall passieren kann, bieten sich andere Zeitpunkte an.

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04 WAS VOR DER ESKALATION BEWAHRT

Es kann sinnvoll sein, im Voraus die Folgen einer etwaigen Scheidung in einem Ehevertrag festzulegen. Sich bereits bei der Eheschließung mit dem Thema Scheidung zu beschäftigen, müssen Sie auch nicht als unromantisch sehen – es bewahrt Sie schlichtweg davor, finanzielle und nervliche Verluste durch eine Scheidung zu erleiden.

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