Grundsteuerreform

Grundsteuerreform

Was Sie jetzt zur Grundsteuerreform wissen müssen.

36. Mio. Grundstücke müssen wegen der Grundsteuerreform neu bewertet werden.

Mit der Grundsteuerreform müssen Grundstückseigentümer zwischen dem 1. Juli und 31. Oktober 2022 eine Art Steuererklärung zu Ihrem Haus, Ihrer Wohnung, Ihrem Bürogebäude und Grundstück abgeben, damit die Grundstückssteuer neu berechnet werden kann.

Unterm Strich sollen die Grundstückseigentümer nicht mehr Grundsteuer bezahlen als bisher. Es ist möglich, dass in Ballungsgebieten, die Abgabe der Steuer leicht steigen könnte, während in ländlichen Region die Steuer er sinken könnte.

Warum gibt es eine neue Grundsteuerrefom?

Am 10. April 2018 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG 148, 147) entschieden, dass die festgesetzten Regelungen von 1935/1964 zur Einheitsbewertung von Grundstücken, seit dem Beginn des Jahres 2002 mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 GG) nicht mehr vereinbar sind.

Der Zeitplan zur Grundsteuerreform

Erst ab dem Steuerjahr 2025 werden die neuen Berechnungsmethoden angewendet. Da die Erhebung und anschließend Berechnung mit viel Aufwand verbunden ist.

Erst im Jahr 2023 und 2024 wird die Festellung der entgültigen Grundsteuerwerte erledigt sein.

Von Anfang Juli bis Ende Oktober 2022 muss die ” Erklärung zur Feststellung des Grunddstückswertes” über das Steuerportal Elster.de eingereicht werden.

In Sachsen wurden die Grundstückseigentümer per Brief vom zuständigen Finanzamt über das weitere vorgehen informiert. Auf der Webseite sachsen.de finden Sie weitere ausführlichere Informationen zur Grundsteuerreform.

Der Grundsteuerwert soll dann alle 7 Jahre überprüft werden, um zukünftigt ungleichbehandlungen zu vermeiden.

 

 

 

Grundsteuerreform 2002 - Der Zeitplan

Folgend haben wir Ihnen das Schreiben, welches in Sachsern durch die Finanzämter versendet wurde, eingefügt. So haben Sie schon einmal eine Vorstellung, was Sie zugesendet bekommen oder was Sie ähnliches bekommen sollten, wenn Sie in einem anderen Bundesland wohnen.

Stichtagsregelung zur Grundsteuerreform

Wer zum Stichtag 1.1.2022 im Grundbuch eingetragener Eiegntümer ist, der ist auch zur Abgabe der Erklärung verpflichtet. Alle abzufragenden Daten beziehen sich auf diesen Tag.

Was bei An- und Ausbauten sowie Kernsanierung zu beachten ist.

Kompliziert können Angaben zur Wohnfläche werden, vorallem wenn zwischenzeitlich Veränderungen  wie bspw. ein Dachausbau vorgenommen wurden.

Hier kann es notwendig werden eine neue Vermessung nach Wohnflächenverordnungdurchführen zu lassen. Auch Angaben zum Baujahr bedürfen nach einer Kernsanierung unter Umständen einer Neuberechnung, weil sich die Restnutzungsdauer der Immobilie verlängert und somit der Wert steigt.

 

Welche Daten werden benötigt?

  • Lage: Das ist die postialische Anschrift. Bei Grundstücken ohne Adresse (z.B. Wald oder Ackerflächen) sind das die Flurstücksnummern und die Gemarkung
  • Grundstücksfläche: Steht im Grundbuchauszug
  • Bodenrichtwert: sind in den Portalen der jeweiligen Bundesländern hinterlegt. Für Sachsen finden Sie die Bodenrichtwertübersicht hier.
  • Grundstücksart: z. B. Wohnbaufläche, landwirtschaftliche Fläche (steht im Grundbuch)
  • Baujahr: Hier ist der tatsächliche Bezugstermin gemeint. Liegt dieser vor 1949, dann genügt diese Angabe. Bei Gebäuden mit unterschiedlichen Bauhjahren sollten Sie einen sinnvollen Zwischenwert nehmen
  • Wohn- und Nutzfläche
  • Mietnineaustufe: Diese wurde in einer Verordnung festgelegt und gilt für die gesamt Stadt oder Gemeinde
  • Grundsteuernummer und zuständiges Finanzamt: Diese Angabe finden Sie im letzten Grundsteuerbescheid

Wichtig für Vermieter! 

 

Steuer auch bei Grundsteuerreform umlegbar

Die Steuerart darf auch über 2025 hinaus als Betriebskostenausgabe auf Mieterinnen und Mieter umgelegt werden.

Verwaltungsfirma darf keine Grundsteuererklärung ausfüllen

Kümmert sich eine Verwaltungsfirma um die Betreuung Ihrer Immobilie(n) liegen ein Großteil der benötigten Daten, die zur Erhebung benötigt werden vor. Diesen können dem Eigentümer zur Verfügung gestellt werden.

Allerdings  obliegt, das Einreichen der Daten zur Erhebung der Grundstückswerte dem Eigentümer.

Wie unsere Immobilienberaterinnen und -berater Ihnen hier helfen können.

Wir haben jeden Tag mit Immobilien zu tun, wir kennen die Werte und wissen, wo wir Daten finden.

Wir dürfen Ihnen jedoch keine steuerliche Beratung anbieten, aber wir können Sie üner das Verfahren informieren und Sie bei der Zusammenstellung Ihrer Daten unterstützen.

Rufen Sie uns gerne an, schreiben uns eine E-Mail oder kommen Sie in einer unsere Filialen vorbei.

 

Immobilienbüro Bautzen
Innere Lauenstraße 2
02626 Bautzen

Telefon: +49 3591 3511700
Telefax: +49 3591 3511710

Immobilienbüro Dresden
Luboldtstraße 30
01324 Dresden, Weißer Hirsch

Telefon: +49 351 26667755
Telefax: +49 351 26667759
Wiedereröffnung Filiale Dresden

Wiedereröffnung Filiale Dresden

Wiedereröffnung der Filiale Dresden

Nach dem Umbau der Dresdner Filiale feierten wir die Wiederöffnung.

Nach dem Umbau war es am 25. Mai endlich soweit. Unsere Dresdner Kolleginnen und Kollegen feierten die Wiedereröffnung der Filiale Dresden. Die Filiale wurde komplett neu gestaltet nichts ist mehr wie es war. Ab sofort betreten Sie helle, freundliche und einladende Räume.

Im neuen Loungebereich werden unsere  Kundinnen und Kunden bei der persönlichen Beratung gern mit Wasser und Kaffee verwöhnt. Im neu gestalteten Arbeitsbereich freuen wir uns über das fantastische Logo umgeben von Moos.

Sie wohnen in Raum Dresden und benötigen eine Beratung zum Verkauf Ihrer Immobilie oder Sie möchten eine Immobilie erwerben oder verwalten lassen, dann vereinbaren Sie einen Termin oder kommen Sie gerne zu unseren Geschäftszeiten vorbei.

Hornig-Immobilien

Luboldtstraße 30

01324 Dresden (Weißer Hirsch)

 

Tel.: 0351 2 666 77 50

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13. Rewe Firmenlauf in Dresden

13. Rewe Firmenlauf in Dresden

13. Rewe Firmenlauf in Dresden.

Das Team Hornig war natürlich mit dabei.

Am 25.05. fand die 13. REWE Team-Challenge statt. Es ist schon der 13. Firmenlauf, der durch das wunderschöne Dresden führt.

Unter den 14.666 Läuferinnen und Läufer war auch unser Lauf-Team mit dabei. 5 km ging es durch das wunderschöne Dresden.

Wir gratulieren underem Team für Platz 1.471 und bedanken uns bei Ihnen, für ihr sportliches Engagement. Viel Spaß beim duchklicken der Bild.

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Den richtigen Immobilienpreis ermitteln

Den richtigen Immobilienpreis ermitteln

Wie Sie den richtigen Preis ermitteln.

Wir geben Ihnen gerne wertvolle Tipps, um den richtigen Immobilienpreis zu ermitteln.

Sie haben neue Pläne für Ihre Immobilie? Träumen Sie von
einem neuen Zuhause? Oder haben Sie eine Immobilie geerbt und möchten diese nun verkaufen?

Die Gründe für den Verkauf eines Hauses, einer Wohnung oder eines Grundstücks sind vielfältig.

Das Ziel aber lautet bei allen Verkäufern gleich: „Wir wollen richtig erfolgreich verkaufen.” Deswegen ist das A und O Ihres Erfolgs ist der richtige Angebotspreis!

Wir helfen Ihnen bei der Preisfindung von Anfang an alles richtig zu machen. So können Sie sich später über den maximal möglichen Verkaufserlös freuen.

Im folgenden erfahren Sie, mit welchen Schritten Sie auch in Eigenregie einen marktfähigen, realistischen Angebotspreis für Ihre Immobilie ermitteln können – und warum es so wichtig ist, mit dem richtigen Startpreis an den Markt zu gehen.

Profitieren Sie von unserem Wissen und verkaufen Sie erfolgreich wie ein Immobilienprofi!

Preisfindung mit Professionalität und Marktwissen.

„Veränderung ist das Gesetz des Lebens.“ – das hat schon der ehemalige US-Präsident John F. Kennedy gesagt. Sind auch Sie gerade an einem Punkt in Ihrem Leben angekommen, an dem Sie Ihre Zukunft neu planen?


Vielleicht haben Sie eine Immobilie geerbt, die Sie nicht selbst bewohnen
möchten, oder berufliche Veränderungen machen einen Umzug in eine andere Stadt unabwendbar. Mitunter wird das geliebte Zuhause möglicherweise zu groß oder zu klein für Sie. Auch finanzielle oder gesundheitliche Gründe führen nicht selten dazu, dass eine Immobilie nicht mehr zu ihren Eigentümern passt. Das Leben bringt Veränderungen mit, dann fällt die Entscheidung: Die Immobilie soll den Eigentümer wechseln – selbstverständlich zu einem sehr guten Preis!

Wunschvorstellung

Gehen Sie nicht zu schnell und ohne gründliche Marktanalyse an den Start. Die reine Wunschvorstellung eines Verkaufspreises ist keine geeignete Grundlage für einen Angbebotspreis. Deshalb bedienen Sie sich bitte aller Informationsquellen über den Immobilienmarkt in Ihrer Region, denn es geht um Ihren finanziellen Erfolg.

Markteinschätzung

Damit Sie nicht durch einen falschen Angebotspreis Schiffbruch erleiden, ist es  wichtig, den Markt richtig einschätzen zu lernen. Dies bedarf einer guten recherche und vor allem Zeit.

Immobilienmarkt

Nehmen Sie sich im Vorfeld die Zeit und beobachten Sie die Bewegungen des Immobilienmarkts – am Ende wird es sich für Sie auszahlen. Wenn Sie alles richtig angehen, werden Sie sich dem optimalen Preis in mehreren Schritten annähern und zum optimalen Angebotspreis finden. Nach dem Vergleich von angebotenen Immobilien, die in der Art, Größe und Lage der Ihren ähneln, kommt für Sie ein weiterer wichtiger Schritt: der Blick in den Bericht Ihres örtlichen Gutachterausschusses für Grundstückswerte. Aktuelle Angebotspreise treffen dann auf tatsächlich in den letzten Monaten erzielte Preise. Wer den Markt beobachtet hat, die Nachfrage kennt und seine Immobilie mit ehrlichem, neutralem Blick analysiert, hat gute Chancen, den optimalen Angebotspreis festzusetzen: realistisch, marktfähig, wertschöpfend.

FOLGENDE FRAGEN SIND FÜR SIE WICHTIG:

  • Ist die Immobilie neu oder frisch renoviert?
  • möglicherweise ist Immobilie renovierungsbedürftig? Wann soll renoviert werden? Vor dem Verkauf oder soll dies die Sache des Käufers werden?
  • Können die Renovierungsarbeiten vom neuen Eigentümer in Eigenarbeit übernommen werden?
  • In welchem Zustand sind Fenster, Türen und Dach?
  • Wie modern ist die Heizung? Muss der Kessel gemäß den Vorgaben der Energieeinsparverordnung EnEV 2014 ausgetauscht werden?
  • Was ist mit der Dämmung? Ist diese gemäß den Vorgaben der EnEV 2014?
  • Welche Bodenbeläge sind in der Immobilie verlegt und wie abgenutzt sind diese?
  • Gibt es Holzdecken, die altersbedingt entfernt oder ersetzt werden sollten?
  • Sind Ihnen Mängel bekannt, die behoben werden müssen?
  • Gibt es eine Garage und weitere Kfz-Stellplätze?
  • Ist ein Stauraum in Form eines Kellers oder Dachbodens?
  • Kann das Dachgeschoss im Haus zum Wohnraum ausgebaut werden oder bietet es die Option dazu?

Schönheitsreparatur

Auch ein gut gepflegetes Objekt hat mal die eine oder andere Schönheitsreparatur nötig – und wenn es nur um das Moos zwischen den Terassenplatten geht. Schauen Sie mit den Augen eines Fremden auf Ihrer Immobilie: Was springt Ihnen eventuell negativ ins Auge?

Bewerten Sie jetzt Ihre Immobilie unverbindlich online.

Sie möchten Ihrer Immobilie gerne über uns verkaufen? Dann kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder per E-Mail. Bei uns bekommen Sie den Service den Sie sich wünschen, rund um den Verkauf Ihrer Immobilie.

Folgend kommen Sie zum vollständigen PDF “Den richtigen Immobilienpreis ermitteln.”

30  Jahre Hornig-Immobilien

30 Jahre Hornig-Immobilien

30. Jahre Hornig-Immobilien

Team-Event Bootsausflug

Wir feiern 30. Jahre Hornig-Immobilien und zum Anlass des 30. Jährigen Firmenjubiläums von Hornig-Immobilien, hat die Geschäftsführung, alle Mitarbeitenden zum Bootsausflug auf die Mecklenburgischen Seenplatte eingeladen.

3 Tage waren wir mit 2 Booten und 15 Personen inkl. unserer Kaptains Herrn Hornig und Herrn Wesely auf dem Wasser unterwegs.

Lassen wir die Bilder sprechen. Für uns als Team war es ein mehr als gelungenes Team-Event. Wir haben gemerkt, dass wir auch privat auf kleinsten Raum alle gut miteinander harmonieren. Wir sind dankbar über soviel Team-Geist und Zusammenhalt.

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