Immobilien Teilverkauf

Immobilien Teilverkauf

Genießen Sie Ihren Ruhestand, wandeln Sie jetzt Immobilienvermögen in freie Liquidität um – und bleiben Sie in Ihrem Haus wohnen …

Oder: Die Bank gewinnt immer?

Genießen Sie Ihren Ruhestand im eigenen Haus UND verwirklichen Sie sich Ihre Träume. So oder so ähnlich sehen wir aktuell viele Werbeanzeigen in Printmedien, Fernsehen oder dem online aus. Damit sollen Ihnen die Vorzüge des Teilverkaufs einer Immobilie schmackhaft gemacht werden.

Sind wir doch mal ehrlich – solche Angebote wie oben genannt klingen in Zeiten der Unsicherheit, steigenden Zinsen und steigenden Baupreisen in vielen Ohren äußerst attraktiv. Wer möchte denn nicht in seinem eigenen Haus bleiben und dazu noch Geld für Träume oder notwendige Investitionen erhalten. Sind die glänzenden Angebote zu schön, um wahr zu sein?

Haben diese Angebote nur die eine goldene, glänzende Seite – oder gibt es da vielleicht doch Schatten?

Nun aber von vorn:

Was ist ein Immobilien Teilverkauf?

Wie es der Name schon sagt, bei einem Teilverkauf wird ein Teil Ihrer Immobilie verkauft. Der zu verkaufende Teile wird in der Regel nicht mehr als 50 % von der ganzen Immobilie sein.

Der vereinbarte Kaufpreis wird dabei am aktuellen Verkehrswert gemessen. Deshalb wird der Verkehrswert von einem Sachverständigen mittels Verkehrswertgutachten ermittelt. Zur Sicherheit des Verkäufers wird im Kaufvertrag zum Teilverkauf üblicherweise ein Wohnrecht o. ä. eingetragen.

Beim Teilverkauf kann die komplette Immobilie weiter voll genutzt werden. Hierfür wird mit dem Käufer ein Nutzungsentgelt – für den veräußerten Anteil vereinbart. Das ist dann wie eine Art Mietzahlung.

Vorteile des Teilverkaufs

Keine Frage – mit dem Teilverkauf erhalten Sie nach der notariellen Abwicklung sofort Liquidität. Sie können sich Ihre Träume erfüllen oder notwendige Investitionen vornehmen. Sie müssen keinen Kredit aufnehmen, stehen in keiner Schuld bei einer Bank. Heute wie gestern können Sie in Ihrer eigenen Immobilie leben, ein beträchtlicher Teil davon gehört Ihnen ja noch. Ein Rückkauf des veräußerten Anteils ist grundsätzlich möglich.

Immobilien Teilverkauf - grafisch dargestellt

Welche (Folge-) Kosten entstehen beim Teilverkauf?

Nehmen wir an, dass Sie sich für ein Teilkaufmodell entschieden haben. Sie freuen sich über die Kaufpreiszahlung und leben weiter in Ihrem vertrauten Umfeld, Ihrem eigenen Haus. Ihrem eigenen Haus, was Ihnen jedoch nicht mehr zu 100 % gehört.

Für den veräußerten Teil möchte Ihr Miteigentümer nun sein vereinbartes Nutzungsentgelt. Je nach Region kann dieses bis zu 6 % betragen. In der Regel können Sie weiter frei entscheiden, wie, ob und wann Sie zum Beispiel Modernisierungen an Ihrem Zuhause vornehmen lassen.

Dem gegenüber tragen Sie jedoch auch die Kosten – für die Instandhaltung, Reparaturen usw. allein. Nun stellen wir uns vor, dass Sie sich nach einiger Zeit, weil sich vielleicht Ihre persönlichen Lebensumstände geändert haben, die Immobilie nun doch ganz verkaufen möchten.

„Ganz“ – damit meinen wir den Anteil, welcher Ihnen noch gehört.

Grundsätzlich ist dies kein Problem. Aber schon hier können Sie leider nicht mehr „frei“ entscheiden. Warum? Weil Sie für den Verkauf immer die Zustimmung des Miteigentümers benötigen. Dieser wird (bereits beim Verkauf im ersten Schritt vertraglich vereinbart) dafür ein, wie Sie es auch nennen wollen: Durchführungsentgelt, eine Art Abwicklungsgebühr oder ein Serviceentgelt verlangen. Diese Gebühren können bis zu 5 % betragen.

Zudem verlangt der Miteigentümer in der Regel einen Mindesterlösanteil – in der Regel mindestens 17 % Gewinn.

Teilverkauf

Viele Zahlen – gut gerechnet? Ein Beispiel

Ihre Immobilie hat aktuell einen Verkehrswert von 200.000 €. Dieser wurde durch einen Sachverständigen ermittelt. Nun verkaufen Sie 50 % von Ihrem Haus und erhalten dafür 100.000. An den Käufer zahlen Sie ein Nutzungsentgelt von 5 %. Ihr zuzahlendes Nutzungsentgelt beträgt jährlich 5000 € (417 € monatlich).

Daher haben Sie schon nach 10 Jahren 50.000 € an Nutzungsentgelt an den Käufer bezahlt! Wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt nun doch Ihre komplette Immobilie verkaufen möchten, wird beim Verkauf des ganzen Hauses ein Durchführungsentgelt von 5 % fällig. Dieses fällt vorstellbar auf den kompletten neuen Verkaufspreis an.

Wird also Ihr Haus, dass Sie jetzt ja „nur noch“ zu 50 % noch besitzen für 250.000 € verkauft, werden noch einmal 12.500 € fällig. Diese zahlen Sie dann an den Teileigentümer.

Unterm Strich:

Verkaufspreis 250.000 € – 50 % = 125.000 €

– 12.500 € Durchführungsentgelt
– 50.000 € Nutzungsentgelt
= 62.500 €

Erinnern Sie sich: Damals, vor angenommenen 10 Jahren beim Teilverkauf haben Sie 100.000 erhalten. Hiervon wurden unter Umständen noch Kosten abgezogen, wie Wertgutachten, Erstellung des Energieausweises, anteilige Maklerprovison, Löschung von rechten Dritter (Notarkosten) etc.

Wer hat (mit)gerechnet?

Ein Teilverkauf kann Sinn machen und für Sie genau das richtige Modell sein – muss es aber nicht.

In jedem Fall ist es für den „neuen“ Teileigentümer das richtige Modell UND ein richtig gutes Geschäft. Es lohnt sich für Sie genau zu rechnen, dass Kleingedruckte zu prüfen und abzuwägen.

    Die Alternativen zum Teilerkauf

    Gibt es nicht – doch! Aber es gibt keine Schablone dafür. Jede Immobilie und jeder Mensch mit seinen individuellen Wünschen und Vorstellungen ist anders – und das ist auch gut so. Genau so individuell und ergebnisoffen sollten Sie sich beraten lassen.

    Wie könnte es auch funktionieren?

    Warum Verkaufen Sie die Immobilie nicht im Ganzen – bleiben Mieter oder erhalten auch auf diesem Weg ein im Grundbuch eingetragenes Wohnrecht? Mit Servicegeldern oder Ähnlichem hätten Sie dann zukünftig keine Sorgen. Sie wollten doch das Leben genießen, oder?

    Vielleicht gibt es doch ein Darlehen bei einer Bank? Sie zahlen dieses zwar in Raten zurück, können aber klar kalkulieren.

    Für Sie ist der Teilverkauf attraktiv – oder vielleicht doch zu verlockend?

    Unsere Rat zum Immobilien Teilverkauf

    Bitte achten Sie auf Unabhängigkeit des Sachverständigen und lassen Sie die Vereinbarungen, Gebühren und Zahlen von einem Anwalt prüfen.

    Rechnen Sie kühl und überlegt und bedenken Sie, was in 5 oder 10 Jahren sein könnte.

    Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Vorhaben. Wenn Sie einen Rat oder eine Beratung zu möglichen Alternativen zum Teilverkauf benötigen, sprechen Sie uns gerne jederzeit an.

    Bitte sehen Sie es uns nach, dass wir Sie zum Teilverkauf nicht beraten können, dürfen und werden – unser Ziel sind zufriedene Kunden.

    Den richtigen Immobilienpreis ermitteln

    Den richtigen Immobilienpreis ermitteln

    Wie Sie den richtigen Preis ermitteln.

    Wir geben Ihnen gerne wertvolle Tipps, um den richtigen Immobilienpreis zu ermitteln.

    Sie haben neue Pläne für Ihre Immobilie? Träumen Sie von
    einem neuen Zuhause? Oder haben Sie eine Immobilie geerbt und möchten diese nun verkaufen?

    Die Gründe für den Verkauf eines Hauses, einer Wohnung oder eines Grundstücks sind vielfältig.

    Das Ziel aber lautet bei allen Verkäufern gleich: „Wir wollen richtig erfolgreich verkaufen.” Deswegen ist das A und O Ihres Erfolgs ist der richtige Angebotspreis!

    Wir helfen Ihnen bei der Preisfindung von Anfang an alles richtig zu machen. So können Sie sich später über den maximal möglichen Verkaufserlös freuen.

    Im folgenden erfahren Sie, mit welchen Schritten Sie auch in Eigenregie einen marktfähigen, realistischen Angebotspreis für Ihre Immobilie ermitteln können – und warum es so wichtig ist, mit dem richtigen Startpreis an den Markt zu gehen.

    Profitieren Sie von unserem Wissen und verkaufen Sie erfolgreich wie ein Immobilienprofi!

    Preisfindung mit Professionalität und Marktwissen.

    „Veränderung ist das Gesetz des Lebens.“ – das hat schon der ehemalige US-Präsident John F. Kennedy gesagt. Sind auch Sie gerade an einem Punkt in Ihrem Leben angekommen, an dem Sie Ihre Zukunft neu planen?


    Vielleicht haben Sie eine Immobilie geerbt, die Sie nicht selbst bewohnen
    möchten, oder berufliche Veränderungen machen einen Umzug in eine andere Stadt unabwendbar. Mitunter wird das geliebte Zuhause möglicherweise zu groß oder zu klein für Sie. Auch finanzielle oder gesundheitliche Gründe führen nicht selten dazu, dass eine Immobilie nicht mehr zu ihren Eigentümern passt. Das Leben bringt Veränderungen mit, dann fällt die Entscheidung: Die Immobilie soll den Eigentümer wechseln – selbstverständlich zu einem sehr guten Preis!

    Wunschvorstellung

    Gehen Sie nicht zu schnell und ohne gründliche Marktanalyse an den Start. Die reine Wunschvorstellung eines Verkaufspreises ist keine geeignete Grundlage für einen Angbebotspreis. Deshalb bedienen Sie sich bitte aller Informationsquellen über den Immobilienmarkt in Ihrer Region, denn es geht um Ihren finanziellen Erfolg.

    Markteinschätzung

    Damit Sie nicht durch einen falschen Angebotspreis Schiffbruch erleiden, ist es  wichtig, den Markt richtig einschätzen zu lernen. Dies bedarf einer guten recherche und vor allem Zeit.

    Immobilienmarkt

    Nehmen Sie sich im Vorfeld die Zeit und beobachten Sie die Bewegungen des Immobilienmarkts – am Ende wird es sich für Sie auszahlen. Wenn Sie alles richtig angehen, werden Sie sich dem optimalen Preis in mehreren Schritten annähern und zum optimalen Angebotspreis finden. Nach dem Vergleich von angebotenen Immobilien, die in der Art, Größe und Lage der Ihren ähneln, kommt für Sie ein weiterer wichtiger Schritt: der Blick in den Bericht Ihres örtlichen Gutachterausschusses für Grundstückswerte. Aktuelle Angebotspreise treffen dann auf tatsächlich in den letzten Monaten erzielte Preise. Wer den Markt beobachtet hat, die Nachfrage kennt und seine Immobilie mit ehrlichem, neutralem Blick analysiert, hat gute Chancen, den optimalen Angebotspreis festzusetzen: realistisch, marktfähig, wertschöpfend.

    FOLGENDE FRAGEN SIND FÜR SIE WICHTIG:

    • Ist die Immobilie neu oder frisch renoviert?
    • möglicherweise ist Immobilie renovierungsbedürftig? Wann soll renoviert werden? Vor dem Verkauf oder soll dies die Sache des Käufers werden?
    • Können die Renovierungsarbeiten vom neuen Eigentümer in Eigenarbeit übernommen werden?
    • In welchem Zustand sind Fenster, Türen und Dach?
    • Wie modern ist die Heizung? Muss der Kessel gemäß den Vorgaben der Energieeinsparverordnung EnEV 2014 ausgetauscht werden?
    • Was ist mit der Dämmung? Ist diese gemäß den Vorgaben der EnEV 2014?
    • Welche Bodenbeläge sind in der Immobilie verlegt und wie abgenutzt sind diese?
    • Gibt es Holzdecken, die altersbedingt entfernt oder ersetzt werden sollten?
    • Sind Ihnen Mängel bekannt, die behoben werden müssen?
    • Gibt es eine Garage und weitere Kfz-Stellplätze?
    • Ist ein Stauraum in Form eines Kellers oder Dachbodens?
    • Kann das Dachgeschoss im Haus zum Wohnraum ausgebaut werden oder bietet es die Option dazu?

    Schönheitsreparatur

    Auch ein gut gepflegetes Objekt hat mal die eine oder andere Schönheitsreparatur nötig – und wenn es nur um das Moos zwischen den Terassenplatten geht. Schauen Sie mit den Augen eines Fremden auf Ihrer Immobilie: Was springt Ihnen eventuell negativ ins Auge?

    Bewerten Sie jetzt Ihre Immobilie unverbindlich online.

    Sie möchten Ihrer Immobilie gerne über uns verkaufen? Dann kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder per E-Mail. Bei uns bekommen Sie den Service den Sie sich wünschen, rund um den Verkauf Ihrer Immobilie.

    Folgend kommen Sie zum vollständigen PDF “Den richtigen Immobilienpreis ermitteln.”