Sanierte Häuser im Fokus

Sanierte Häuser im Fokus

Immobilienmarkt in Deutschland

Newsf Flash Immobilienmarkt Stabilisierung der Preise

Sanierte Häuser im Fokus

Der deutsche Immobilienmarkt bleibt in Bewegung. Insbesondere der Zustand einer Immobilie, sei es saniert oder unsaniert, hat in den letzten Monaten einen erheblichen Einfluss auf die Preisentwicklung gehabt.

Sanierte Immobilien erfreuen sich einer gesteigerten Nachfrage und dementsprechend positiven Preisentwicklungen. Nach Angaben von Experten sind die Preise für sanierte Einfamilienhäuser im letzten Jahr um beachtliche 3,5 Prozent gestiegen. Diese Zahlen verdeutlichen, dass Investitionen in die Modernisierung und Sanierung von Häusern sich nicht nur in einem verbesserten Wohnkomfort niederschlagen, sondern auch finanziell belohnt werden können.

 

Unsanierte Immobilien verzeichnen Preisrückgänge

In scharfem Kontrast dazu stehen unsanierte Immobilien. Deren Preise sind innerhalb der letzten zwölf Monate um 11,4 Prozent gesunken. Diese Entwicklung unterstreicht den klaren Trend, dass Käufer vermehrt auf sanierte Objekte setzen, während unsanierte Immobilien an Attraktivität verlieren.

Eigentumswohnungen: Unterschiede zwischen saniert und unsaniert

Auch auf dem Markt für Eigentumswohnungen zeigen sich ähnliche Muster. Unsanierte Wohnungen verzeichneten in den letzten vier Quartalen einen Preisrückgang von 10,2 Prozent, während sanierte Wohnungen lediglich um 5,6 Prozent im Wert fielen. Diese Zahlen bestätigen die Annahme, dass die Modernisierung von Immobilien einen stabilisierenden Einfluss auf deren Preisentwicklung hat.

Energieeffizienz als Faktor beim Immobilienkauf

Nicht nur die “klassische” Sanierung spielt eine Rolle. Die Energieeffizienz einer Immobilie hat entscheidend an Bedeutung gewonnen. Hierbei geht es nicht nur um den ökologischen Aspekt, sondern auch um langfristige Kostenersparnisse für die Bewohner. Dieser Faktor kann Attraktivität und Wertbeständigkeit einer Immobilie erheblich steigern.

Stabilisierung des Marktes im Jahr 2023

Die aktuellen Daten deuten darauf hin, dass der Immobilienmarkt in Deutschland eine Phase der Stabilisierung erreicht hat. Die Preise zeigen nur noch geringe Veränderungen. Experten sind sich einig, dass die Talsohle vermutlich erreicht ist. Dies ist nicht nur eine gute Nachricht für Verkäufer, sondern auch für Kaufinteressenten, die nun wieder guter Dinge in die Zukunft investieren können.

Regionale Unterschiede

Neben den allgemeinen Trends gibt es auch regionale Unterschiede zu beachten. So zeigen sich beispielsweise in München die Preise für Eigentumswohnungen nach einem Rückgang von rund einem Jahr wieder erholt, mit einem leichten Plus von einem Prozent im zweiten Quartal 2023. Andere Großstädte wie Berlin, Hamburg und Köln verzeichnen hingegen immer noch leichte Rückgänge in den Preisen.

 

Blick in die Zukunft: Sanierung als Schlüsselfaktor

Die Preise für Immobilien werden künftig noch klarer von energetischen Effizienzfaktoren sowie dem allgemeinen Sanierungszustand abhängen. Die Zahlen zeigen deutlich, dass modernisierte Immobilien eine höhere Stabilität und Attraktivität aufweisen. Wer also in Immobilien investiert oder seine Immobilie verkaufen möchte, sollte die Aspekte der Sanierung und Modernisierung genau im Blick behalten.

 

Ratgeber zur Sanierung

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Unsere Expertise und Erfahrung helfen Ihnen, die richtigen Entscheidungen zu treffen, um den Wert Ihrer Immobilie zu steigern. Sie finden wertvolle Ratschläge und Anleitungen in unseren beiden Ratgebern zu den Themen “Sanierung” und “Energetische Sanierung”.

Immobilie in der Scheidung

Immobilie in der Scheidung

Die Scheidung Ihrer Ehe ist leider unausweichlich?

Das kann eine emotional schwierige und kräftezehrende Situation sein – vor allem, wenn gemeinsames Eigentum wie eine Immobilie viele Fragen aufwirft und Streitpotenzial in sich birgt. Wir geben Ihnen in diesem Blog-Beitrag Einblicke in unseren Ratgeber “Immobilie in der Scheidung”- Der Ratgeber zeigt die Optionen auf, die Sie im Umgang mit Ihrer Immobilie haben, und geben Ihnen unser Wissen an die Hand.

Inhalt Ratgeber “Immobilie in der Scheidung”

01 – Das Symbol der Familie.

02 – Die Option einer Scheidungsimmobilie.

03 – Die drei häufigsten Fragen leicht erklärt.

04 – Was vor der Eskalation bewahrt.

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01 Das Symbol der Familie

Für eine Familie ist die Immobilie weit mehr als nur Wohnraum: Sie ist der Ort, an dem das Leben stattfindet, gefüllt mit Erfahrungen und Wünschen. Sie zu unterhalten und zu gestalten kostet Zeit und Geld. Meist bildet sie auch den größten Teil des Vermögens der Eheleute und soll im Alter als Absicherung dienen.

Sie ist eines der größten Symbole des gemeinsamen familiären Lebens. Scheitert nun die Ehe, greift eben dieses Symbol nicht mehr – die Nutzung der Immobilie muss komplett neu definiert werden. Das hat finanzielle und private Konsequenzen, bei denen die wirtschaftliche Leistungskraft der beiden Ehepartner, die Eigentumsverhältnisse an der Immobilie und die Interessen etwaiger Kinder bedacht werden müssen. Bis es wirklich zu einer Trennung kommt, vergehen in den meisten Fällen einige Monate des Abwägens, ob ein weiteres Zusammensein noch möglich ist.

Der erste Schritt zu einer Trennung im Rechtssinne ist dann getan, wenn ein Ehepartner dem anderen mitteilt, dass er nicht mehr mit ihm zusammenleben möchte. Die „häusliche Gemeinschaft“ wird also aufgehoben. Damit verbunden ist meist auch der Auszug eines Partners aus der gemeinsamen Immobilie.

Nach Einhalten des Trennungsjahrs – also zwölf Monate, in denen die Trennung eingehalten werden muss – folgt die formelle rechtliche Auflösung der Ehe, die Scheidung. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten, wie Sie bei einer Scheidung mit der Immobilie umgehen können.

So werden Sie den für Sie optimalen Weg finden, um dem ehemaligen Lebensmittelpunkt eine neue Aufgabe zu geben.

Familienfeier im Eigenheim mit Garten

02 DIE OPTIONEN EINER SCHEIDUNGS­IMMOBILIE.

Gütertrennung ist bei den meisten Ehen immer noch ein Fremd&shywort. Die große Mehrheit der Ehe&shypaare hat sich bei der Ehe&shyschließung für die juristische Form der Zugewinn&shygemeinschaft entschieden:

Während der Ehe angeschafftes Eigentum wie Immobilien, Kunstwerke o. Ä., aber auch Schulden gehören damit gleichermaßen beiden Partnern. Im Falle einer Scheidung werden beide über den sogenannten Zugewinnausgleich so gestellt, dass für keinen ein materieller Nachteil aus den Ehejahren entsteht, sprich ein finanzieller Ausgleich zwischen den Ehepartnern für während der Ehe erworbene Vermögensgüter vorgenommen wird.

Selten erfolgt diese Güterteilung allerdings nach einer logischen Abhandlung; die meisten Güter lassen sich ja schlecht einfach in der Mitte durchtrennen. Auch emotionale Beweggründe beeinflussen die Entscheidung, was mit gemeinsamen Gütern passieren soll, vor allem beim Wohnraum.

Zusammen erbaut oder renoviert, steckt viel Geld im gemeinsamen Haus, und eigentlich soll es weiterhin das Zuhause der Kinder sein, am liebsten noch das der Enkelkinder. All diese Überlegungen verlangen den Eheleuten viel ab.

Finanziell ist es vor allem dann riskant, wenn Ex-Paare sich darüber streiten, wie mit der Immobilie weiter verfahren werden soll. Rechtlich gibt es viele Optionen. In der Praxis
geht es aber nur dann für beide Seiten gut aus, wenn sie sich über die weitere Verwendung des Eigenheims einig sind. Die folgenden Möglichkeiten bieten sich Ihnen für Ihre Immobilie im Scheidungsfall.

RATSCHLAG VOM PROFI: Versuchen Sie eine Einigung zu erzielen. Das erspart Ihnen Nerven, Streitereien und finanzielle Tiefschläge.

Immobilie in der Scheidung

02.1 EINER BLEIBT WOHNEN:

DIE EIGENTUMS-ÜBERTRAGUNG

Diese Abfindung bemisst sich am Marktwert des Objekts und an dem beurkundeten Eigentumsanteil. Bei dieser Variante sollten Sie aber bedenken, dass Sie vorhandene Belastungen ebenfalls übernehmen.

Deshalb muss im Falle eines Kredits unbedingt die Bank bei der Eigentumsübertragung beteiligt werden, da nur sie als Kreditgeber den Ehepartner, der sein Eigentum an der Immobilie aufgibt, aus seiner Mithaftung am Kredit entlassen kann. Dazu ist die Bank jedoch nicht verpflichtet – sprechen Sie deshalb offen und frühzeitig mit Ihrer Bank über Ihr Vorhaben.

RATSCHLAG VOM PROFI: Überlegen Sie frühzeitig, ob einer die Immobilie übernehmen möchte. Das spart Kosten.

Des Weiteren kommen gegebenenfalls Kosten für Nutzungs- und Vorfälligkeitsentschädigungen sowie die Grunderwerbsteuer auf Sie zu. Letztere beträgt in den meisten Bundesländern etwa 5 bis 6,5 Prozent des Marktwertes. Hier lohnt es sich, über eine Übertragung der Immobilie noch während der Trennung – also bevor die Ehe rechtskräftig geschieden ist – nachzudenken. So fällt die Grunderwerbsteuer, und damit meist mehrere tausend Euro Kosten, weg.

02.2 DIE KINDER ÜBERNEHMEN:

DIE SCHENKUNG

Doch auch für diesen Fall gibt es eine Lösung: Sie können die Immobilie auf die aus der Ehe hervorgegangenen Kinder übertragen.

Falls das Kind noch minderjährig ist, bedarf die Übertragung auf das Kind der Zustimmung des Vormundschaftsgerichts.

RATSCHLAG VOM PROFI: Stellen Sie Ihre eigenen Interessen zurück und wägen Sie ab, ob diese Variante auch wirklich die beste für Ihr Kind wäre

Beachten Sie auch: Was gut gemeint ist und Ihrem Wunsch entspricht, die Immobilie weiterhin in Familienbesitz zu sehen, kann eine Belastung für das Kind sein. Für das Haus werden Grundsteuer und Unterhaltungskosten anfallen; des Weiteren trägt das Kind auch sämtliche Eigentümerpflichten.

Ebenfalls möglich ist, dass nur einer der Ehepartner seinen Eigentumsanteil dem Kind schenkt; in diesem Fall ist – neben der Genehmigung des Vormundschaftsgerichts – die Zustimmung des anderen Ehepartners erforderlich. Eine Schenkung bzw. Übertragung an Kinder kann somit nur bei Einigkeit beider Elternteile erfolgen.

02.3 ES WIRD GETEILT:

DIE REALTEILUNG

Doch auch für diesen Fall gibt es eine Lösung: Sie können die Immobilie auf die aus der Ehe hervorgegangenen Kinder übertragen.

Hierbei wird die Immobilie in zwei komplett getrennte Wohnungen geteilt und jeder Ehepartner erhält das Alleineigentum an bestimmten Teilen, rechtlich fixiert durch eine notarielle Teilungserklärung im Grundbuch. Einfach eine Wand durch Wohn- und Schlafzimmer zu ziehen, reicht juristisch gesehen allerdings nicht aus – die Immobilie muss entweder bereits aus mehreren Wohneinheiten bestehen oder dafür geeignet sein, in zwei baulich abgeschlossene Wohneinheiten umgebaut zu werden.

RATSCHLAG VOM PROFI: Nicht jede Immobilie ist für die Realteilung geeignet – brechen Sie es also nicht übers Knie.

Eventuell braucht es für diesen Umbau Gutachter und Architekten. Setzen Sie deshalb unbedingt Kosten und Aufwand in Relation zu Immobilientyp und Wohnsituation.

Immobilie in der Scheidung

02.4 WENN KEINE LÖSUNG GEFUNDEN WIRD: DIE TEILUNGS&shyVERSTEIGERUNG

Für den Fall, dass sich die Fronten total verhärtet haben und sich beide Noch-Ehepartner gar nicht einig werden, hat der Staat die Teilungsversteigerung geschaffen: Auf Antrag beim Amtsgericht wird die Immobilie durch das Vollstreckungsgericht öffentlich versteigert. Diesen Antrag kann jeder der Ehepartner stellen, unabhängig davon, wie groß sein Miteigentumsanteil am Haus ist.

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02.5 NICHT GÄNZLICH WEG:

DIE HAUSVERMIETUNG

Diese Lösung bietet sich aus wirtschaftlichen Gründen dann an, wenn die Immobilie als Vermögensabsicherung im Alter weiterhin interessant oder ein Verkauf (zum Beispiel: aufgrund gefallener Immobilienpreise) unrentabel erscheint, wenn Schulden bleiben würden oder einer allein das Haus nicht halten könnte.

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02.6 UND WEG:

DER HAUSVERKAUF 

Da nicht mehr zwei Gehälter einen Haushalt finanzieren, ist es für einen alleine oft schwierig, die anfallenden Kosten für ein ganzes Haus zu stemmen. Auch räumlich ist ein Haus für einen halbierten Haushalt zu groß; da genügt oft auch weniger Wohnraum zu einem günstigeren Preis.

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03 DIE DREI HÄUFIGSTEN FRAGEN LEICHT ERKLÄRT.

03.1 HAUSKREDIT UND TRENNUNG

Hier gilt: Mit einer Trennung oder Scheidung ändert sich nichts an den bestehenden Kreditbestimmungen. Für den Hauskredit haftet grundsätzlich nur derjenige, der den Vertrag mit der Bank unterschrieben hat. Für die Bank ist es dabei unerheblich, ob die Eheleute noch verheiratet oder geschieden sind oder ob der Haftende überhaupt noch im Haus wohnt.

Wurde der Kreditvertrag nur von einem Ehepartner unterschrieben, haftet auch nur dieser weiterhin gegenüber der Bank.

Meist sind bei gemeinsamem Eigentum beide Ehepartner Kreditnehmer, da die Bank ein Interesse daran hat, die Schuld bestmöglich abzusichern. In diesem Fall besteht für die Eheleute gegenüber der Bank eine Gesamtschuld. Wurde der Kreditvertrag von beiden Ehepartnern unterschrieben, haften beide. Die Bank kann demnach auch nach Auflösung der Ehe von beiden Kreditvertragspartnern Zahlungen in voller Ratenhöhe einfordern oder – falls der Kredit nicht mehr bedient werden kann – auch die Zwangsversteigerung der Immobilie auslösen.

Sie können aber nach einer Trennung versuchen, mit der Bank neue Konditionen auszuhandeln, die auf die neue Lebenssituation abgestimmt sind.

Gleiches gilt auch für die Eintragung im Grundbuch: Die Scheidung alleine ändert zunächst nichts an den Eigentumsverhältnissen und somit daran, wer im Grundbuch steht.

03.2 VERTEILUNG DES VERKAUFSERLÖSES

Wurde die Immobilie verkauft, wird der Verkaufserlös unter den Ehepartnern aufgeteilt.

Zunächst werden vom Gesamterlös noch eventuelle Immobilienfinanzierungen und Vorfälligkeitsentschädigungen von Krediten abgezogen. Danach wird je nach Höhe des jeweiligen Eigentumsanteils am Haus auf die Ehepartner verteilt – und zwar unabhängig von Investitionen in die Immobilie, die die Eheleute gemacht haben.

Immobilie in der Scheidung - Zeitpunkt

03.3 DER ZEITPUNKT DER VERÄNDERUNG

Für jede der Optionen, was mit der Immobilie im Scheidungsfall passieren kann, bieten sich andere Zeitpunkte an.

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04 WAS VOR DER ESKALATION BEWAHRT

Es kann sinnvoll sein, im Voraus die Folgen einer etwaigen Scheidung in einem Ehevertrag festzulegen. Sich bereits bei der Eheschließung mit dem Thema Scheidung zu beschäftigen, müssen Sie auch nicht als unromantisch sehen – es bewahrt Sie schlichtweg davor, finanzielle und nervliche Verluste durch eine Scheidung zu erleiden.

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Immobilienfinanzierung

Immobilienfinanzierung

I. Die Erstfinanzierung

Wer das erste Mal eine Immobilie kauft, steht vor vielen Fragen. Hinzu kommt, dass in der Branche viele Fachbegriffe verwendet werden. Im Folgenden werden die wichtigsten Begriffe erklärt und erläutert, was auf dem Weg zu einem passgenauen Immobiliendarlehen zu beachten ist. Denn Sie sollten im Finanzierungsgespräch mit dem Berater auf Augenhöhe reden können.

Bank - Finanzierung

Tipp:

Höherer Beleihungswert in Ausnahmefällen. In speziellen Situationen beleiht die Bank die Immobilie höher, zum Teil bis zu 100 Prozent des Verkehrswertes. Dann muss der Kreditnehmer allerdings ein sehr hohes Einkommen haben oder weitere Sicherheiten in die Waagschale werfen können wie eine weitere Immobilie.

1. Wie sich eine Immobilien­finanzierung aufbaut

Bei einer Immobilienfinanzierung müssen viele Dinge entschieden werden: die Laufzeit des Darlehens (Zinsbindung), die Höhe der Tilgung und die Flexibilität des Darlehens: Erlaubt es der Kreditgeber beispielsweise, dass Sie die Tilgung vorübergehend reduzieren oder gar aussetzen, weil Sie nach der Geburt eines Kindes in Teilzeit arbeiten möchten und so das Haushaltseinkommen sinkt?

Können Sonderzahlungen geleistet werden, etwa nach einer Erbschaft? Wer eine Finanzierung sucht, sollte mehrere Anbieter kontaktieren. So existieren Online-Banken, die Darlehen komplett aus der Ferne abwickeln. Zudem gibt es klassische Banken und freie Finanzierer, die im persönlichen Gespräch umfassend beraten.

Finanzierungsberatung

2. Bausteine einer Immobilien­finanzierung

 

2.1. BELEIHUNGSWERT

Der Beleihungswert ist der Betrag, mit dem die Bank rechnet, falls die finanzierte Immobilie schlimmstenfalls zwangsversteigert oder veräußert werden muss, weil der Kreditnehmer seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Sie dient der Bank als Sicherheit. Weil sie auch eventuelle Wertminderungen bei der Ermittlung des Beleihungswertes einkalkuliert (Sicherheitsabschlag), liegt der Beleihungswert unterhalb des Verkehrswertes oder – bei Neubauten – unterhalb der Baukosten.

Der Beleihungswert liegt bei circa 85 Prozent. Er kann aber je nach Immobilie auch darüber beziehungsweise darunter liegen: Die Differenz zwischen Verkehrs- und Beleihungswert muss aus Eigenmitteln gedeckt werden. Beispiel: Liegt der Verkehrswert einer Eigentumswohnung bei 350.000 Euro, kalkuliert die Bank einen Beleihungswert von circa 297.500 Euro.

 

2.2. BONITÄT

Ein wichtiger Baustein bei der Finanzierung ist die Bonität der Kreditnehmer. Diese orientiert sich vor allem am Haushaltseinkommen. Es dient als Basis für die Rate, die monatlich bezahlt werden muss. Diese Belastung durch Zins und Tilgung sollte 30 bis 35 Prozent des Haushaltsnettoeinkommens nicht übersteigen. Verfügen Sie über angelegte Gelder oder Vermögenswerte wie vermietete Wohnungen, verbessert sich dadurch Ihre Bonität. Mehrere laufende Verbraucherkredite wiederum verschlechtern Ihre Kreditwürdigkeit.

2.3. EIGENMITTEL

Als „Startkapital“ für den Immobilienkauf verlangen Finanzinstitute 20 bis 25 Prozent des Kaufpreises als Sicherheit. Sie muss in Form von Rücklagen vorhanden sein. Auch Kaufnebenkosten wie die Maklerprovision, Grunderwerbsteuer und Notargebühren werden mit Eigenmitteln bezahlt. Sie können nicht mitfinanziert werden. Sie belaufen sich, je nach Region (also Grunderwerbsteuersatz), auf circa zehn bis 15 Prozent. Kostet die Traumimmobilie 300.000 Euro müssen im Normalfall etwa 25 Prozent des Betrags (75.000 Euro) angespart sein.

Beratungsgespräch Immobilienfinanzierung

Tipp:

Vor Kreditanfrage Bonitätsauskunft einholen. Vor jeder Finanzierung holt die Bank eine Schufa-Auskunft ein. Manchmal sind die gespeicherten Einträge fehlerhaft. Daher kann es sinnvoll sein, als Kredit-Anfrager vorher eine kostenlose Selbstauskunft einzuholen, um gegebenenfalls falsche oder veraltete Einträge korrigieren zu lassen. Denn eine schlechte Einstufung mindert die Kreditwürdigkeit (Scoring).

2.4. LAUFZEIT DER ZINSBINDUNG

Um möglichst lange in den Genuss eines niedrigen Zinssatzes zu kommen, schließen viele Darlehensnehmer Verträge über Laufzeiten von 15 oder 20 Jahren ab; manche sogar über 25 Jahre. Je länger die Laufzeit, umso höher ist der Zins, weil die finanzierende Bank ihr Risiko möglicherweise steigender Zinsen berücksichtigen muss. Problematisch können lange Laufzeiten sein, wenn die Immobilie nach sieben Jahren verkauft werden soll, etwa wegen beruflicher Veränderungen. Dann erhebt die Bank eine extra Gebühr, die Vorfälligkeitsentschädigung.

Sie als Immobilienkäuferin oder Immobilienkäufer können außerdem den zu finanzierenden Betrag in mehrere Darlehen mit unterschiedlichen Zinsbindungen splitten. So verteilt sich Ihr Zinsrisiko. Zudem kann es angeraten sein, ein Darlehen über fünf Jahre abzuschließen, wenn Sie in diesem Zeitraum mit einer Erbschaft rechnen, mit der Sie nach Laufzeitende die restliche Darlehensschuld auf einmal abbezahlen können. In der Regel ist die Immobilie nach diesem Zeitraum nicht abbezahlt. Dann muss für die Restschuld eine Anschlussfinanzierung geschlossen werden (siehe Kapitel 2)

2.5. TILGUNGSRATE

Bei gewöhnlichen Immobilienkrediten zahlen die Darlehensnehmer eine monatlich fixe Rate. Mit dieser werden einerseits die Zinsen bezahlt und andererseits der Betrag getilgt. Je höher die Tilgungsrate, umso rascher ist die Immobilie abbezahlt. Nahezu alle Finanzinstitute erlauben es, den Tilgungssatz während der Laufzeit anzupassen. Das kann sinnvoll sein, wenn das Haushaltseinkommen langfristig steigt, weil es eine Gehaltserhöhung gab. Auch Selbstständige, deren Einkommen Schwankungen unterworfen sind, können so flexibel ihre Hausschulden abtragen.

 

Tipp:

Tilgung nicht zu niedrig ansetzen. Die Tilgungshöhe sollte – als Faustregel – bei mindestens 2,5 liegen. Ist finanziell mehr möglich, also eine höhere monatliche Rate darstellbar, sollte man auf drei oder vier gehen. Dann ist die Immobilie umso schneller abbezahlt.

2.6. BESONDERHEITEN UND AUSNAHMEN

Immobiliensuchende, die ein gewisses Alter überschritten haben, werden von Banken schlechter gestellt, etwa weil sie bis zur Rente nur noch 15 Jahre berufstätig sind. Um dennoch ein Darlehen zu erhalten, können Jüngere den Kreditvertrag mitunterzeichnen. Auch durch überdurchschnittlich hohe Eigenmittel, eine hohe Tilgung oder eine überdurchschnittlich hohe Rente kann das Darlehen ermöglicht werden. Kann ein Testament vorgelegt werden, sieht die Bank, dass die Nachfolge geregelt ist. Dann ist klar, dass beim Tod gegebenenfalls ein Erbe den Kreditvertrag übernimmt, falls die Immobilie vorher nicht abbezahlt wird. Die Banken orientieren sich bei diesen Abwägungen an statistischen Daten, Sterbetafeln etc. Natürlich sollten Sie, falls Sie dieses Thema betrifft, darüber vorab mit Ihren Nachfahren sprechen.

Selbstständige müssen zunächst mehrere Jahre erfolgreich tätig sein, um eine Baufinanzierung zu erhalten. Zumeist sichert sich das Institut gegen dieses höhere Ausfallrisiko mit einem höheren Zins ab. Außerdem müssen sie Geschäftszahlen (wie Betriebswirtschaftliche Auswertungen, BWA) der zurückliegenden Jahre vorlegen; bei Angestellten reichen die Einkommensnachweise der letzten drei Monate sowie die Steuerbescheide der letzten drei Jahre.

Selbstständiger ist nicht gleich Selbstständiger:

Bei der Risikoabwägung der Finanzierer kommen Ärzte besser weg als Handwerksbetriebe, weil bei Letzteren die Insolvenzgefahr höher liegt. Ist die Ehepartnerin des selbstständigen Kredit-Anfragers als Angestellte tätig, kann sie den Darlehensvertrag ebenfalls unterschreiben. Somit verteilt sich das Risiko eines Kreditausfalls für die Bank auf mehreren Schultern. Das schlägt sich in günstigeren Konditionen nieder.

Erhält die Darlehensnehmerin staatliche Fördermittel der KfW-Bank (siehe Kapitel I, 5.), sollten diese bei der Darlehensplanung Berücksichtigung finden, weil sie wie Eigenkapital betrachtet werden. Möglicherweise kann ein bevorstehendes Erbe durch eine vorgezogene Schenkung dazu beitragen, die Eigenmittel zu erhöhen

Den kompletten Ratgeber mit allen Details können Sie sich unterhalb des folgenden Inhaltsverzeichnisses kostenlos downloaden.

I. ERSTFINANZIERUNG

1. Wie sich eine Immobilienfinanzierung aufbaut

2. Die einzelnen Bausteine einer Immobilienfinanzierung

2.1. Beleihungswert

2.2. Bonität

2.3. Eigenmittel

2.4. Laufzeit der Zinsbindung

2.5. Tilgungsrate

2.6. Besonderheiten und Ausnahmen

3. „Muskel-Hypothek“ nicht überschätzen

4. Der Wert der Immobilie und warum Banken nicht jeden Preis finanzieren

5. Ran an die Fördertöpfe: Zinsgünstige Darlehen, Zuschüsse etc

II. UM-/ANSCHLUSSFINANZIERUNG

1. Bei der bisherigen Bank bleiben oder wechseln?

2. Warum ein Wechsel mit Zusatzgebühren verbunden ist.

3. Wann ist nach zehn Jahren eine Umschuldung sinnvoll?

4. Forward-Darlehen: Zinssatz sichern, bevor Darlehen startet.

Ratgeber Immobilienfinanzierung

III. FINANZIERUNG VON ANLAGEIMMOBILIEN

1. Unterschiedliche Finanzierung: Investment versus selbstgenutzte Immobilie.

2. Regelmäßig verkaufen und neu kaufen: die Immobilienleiter erklimmen.

3. Zwischenfinanzierungen zur Überbrückung der Liquidität.

 

IV. IHRE FRAGEN BEIM FINANZIERUNGSGESPRÄCH

V. CHECKLISTE

So bereiten Sie sich auf ein Finanzierungsgespräch vor.

Sie haben Fragen?

Gern sind wir für Sie persönlich da und beraten Sie gern zu Ihrem Anliegen.

Energetische Sanierung

Energetische Sanierung

Das steckt wirklich dahinter.

Es gibt viele Gründe, eine Immobilie zu sanieren. Kosteneinsparung ist einer davon.

Ein Viertel des nationalen Energieverbrauchs entfällt auf Privathaushalte. Entsprechend hält das Thema Energiesparen nun rasanter denn je Einzug in die Immobilienwirtschaft.

Nachhaltigkeit und Umweltschutz gehören zu den wichtigsten Zukunftsthemen – jetzt erleben Sie als Eigentümer oder Kaufinteressent die Konsequenzen. Förderangebote werden auf den Weg gebracht, Unterstützung ist zugesagt.

Ist das eine gute Chance? Unbedingt! Zugleich stellt die staatliche Regulierung Sie auch vor Herausforderungen.

Ratgeber zur energetischen Sanierung

Das müssen Sie wissen!

  • Wann ist die energetische Sanierung Pflicht?
  • Welche Maßnahmen sind wirklich sinnvoll?
  • Was kann (und darf) man selber machen?
  • Mögliche Alternativen zur Sanierung?
  • Gibt es Fördermöglichkeiten?

Sie wollen Ihre Immobilie energetisch sanieren?

Dann sind Sie nicht auf sich allein gestellt. Unser Ratgeber gibt Ihnen einen ersten Überblick über das komplexe Thema und hilft Ihnen dabei, die nächsten Schritte zu planen. Als Ihre persönlichen Immobilienexperten stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Lassen Sie uns gerne persönlich darüber reden. Gerne rufen wir Sie zu einem von Ihnen gewünschten Zeitpunkt zurück.

Die Herausfoderung der energetischen Sanierung

Die Sanierung einer in die Jahre gekommenen Immobilie ist immer eine Herausforderung bei der Planung, Finanzierung und Umsetzung. Wenn dann noch die Themen Nachhaltigkeit und Umweltschutz hinzukommen, stehen Sie vor zahlreichen Fragen.

Seit vielen Jahren ist es der politische Wille der Europäischen Union und der einzelnen Mitgliedsländer, Klimaziele zu erreichen. Da ein Viertel des nationalen Energieverbrauchs auf Privathaushalte entfällt, hat das Folgen für die Maßnahmen im privaten Immobiliensektor.

Der Krieg in der Ukraine hat uns 2022 noch einmal deutlich aufgezeigt, wie schnell sich eine Lage, zum Beispiel auf dem Energiemarkt, dramatisch verschlechtern kann. Es ist davon auszugehen, dass Politik und Wirtschaft in Zukunft noch mehr Wert auf Nachhaltigkeit legen. Um neben dem Umweltschutz vor allem auch die Unabhängigkeit von sowohl Immobilien­eigentümer:innen als auch der gesamten Gesellschaft zu vergrößern.

Für die energetische Sanierung bedeutet das, dass es zahlreiche Förderangebote und Unterstützung gibt und geben wird. Aber auch mehr Verpflichtungen und staatliche Regulierung. Seien Sie darauf vorbereitet und sehen Sie es auch als Chance.

Laut der Deutschen Energie-Agentur (dena) empfehlen 94 Prozent der Personen, die eine energetische Sanierung durchgeführt haben, die umgesetzten Maßnahmen aufgrund der Einsparpotenziale und der gestiegenen Lebensqualität weiter. Zudem steigt der Wert Ihrer Immobilie mit jeder umgesetzten Maßnahme.

Sie wollen Ihre Immobilie energetisch sanieren? Dann sind Sie nicht auf sich allein gestellt. Dieser Ratgeber gibt Ihnen einen ersten Überblick über das komplexe Thema und hilft Ihnen dabei, die nächsten Schritte zu planen. Ihr  persönlicher Immobilien­makler und maklerinnen stehen wir Ihnen dabei gerne beratent zur Seite.

1. Was ist energetisches Sanieren?

Eine energetische Sanierung ist eine bauliche Maßnahme an einer Bestandsimmobilie mit dem Ziel, den Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser zu senken. Experten sind sich einig. Die energetische Sanierung bei Privatimmobilien ist unerlässlich, wenn die Länder ihre Klimaschutzziele erreichen wollen.

Und damit erklärt sich auch die zunehmende Bedeutung der energetischen Sanierung. Weltweit ist es erklärte Aufgabe der Politik, den Energieverbrauch zu senken, die Umwelt zu schützen und im Idealfall auch noch Kosten zu sparen.

In Deutschland wurden diese Ambitionen im Klimaschutzprogramm 2030 zusammengefasst. Die wichtigsten Werkzeuge der Politik zum Erreichen der Klimaschutzziele sind dabei neben der Aufklärungsarbeit vor allem die Gesetzgebung, Fördermaßnahmen und Steuererleichterungen. Die Impulse für das Erreichen dieser Ziele richten sich neben Neubauprojekten besonders an Bestandsimmobilien und damit an die energetische Sanierung.

2. LOHNT SICH EINE ENERGETISCHE SANIERUNG?

Mit einer fachmännisch umgesetzten energetischen Sanierung sparen Sie langfristig Kosten für Strom, Heizung und Warmwasser. Die anfänglichen Investitionen stehen diesen Kosten gegenüber. Zum Teil lassen sich diese Kosten mit den notwendigen Maßnahmen an der Immobilie sinnvoll verbinden.

 

Wie lange dauert es, bis sich die Ausgaben amortisiert haben?

Eine pauschale Aussage über das finanzielle Einsparpotenzial lässt sich angesichts zahlreicher Faktoren nicht treffen. Jede Immobilie benötigt einen unterschiedlichen Aufwand, was die Maßnahmen angeht. Darum gibt es leider auch kaum bruachbare Beispielrechnungen zu diesem Thema. Ein Energieberater hilft Ihnen hierbei. Mit Hilfe der Informationen zu Ihrer Immobilie wird eine Rechnung aufgestellt. Mehr Informationen zu den energetischen Einsparpotenzialen erhalten Sie im nächsten Kapitel bei den Einzelmaßnahmen.

Neben dem Einsparpotenzial gehört auch die Wertsteigerung der Immobilie zwingend in die Kalkulation. Eine Immobilie, die den neuesten Standards der energetischen Sanierung entspricht, erzielt beim Verkauf häufig einen höheren Preis. Sanierte Immobilien sind begehrt, denn neue Eigentümer sparen sich auf diese Weise oftmals viel Aufwand und Stress.

Zwei Drittel des Energieverbrauchs im Haushalt entfallen in Deutschland auf das Heizen. Laut Deutscher Energie Agentur spart eine umfassende energetische Sanierung bis zu 80 Prozent der Ausgaben. Die Sanierungskosten lassen sich laut dena langfristig komplett über diese Einsparungen refinanzieren. Welche Maßnahmen technisch sinnvoll und für Ihren Gebäudetyps möglich sind, muss für jede Immobilie individuell herausgefunden werden.

Neben den finanziellen Gründen steigert eine energetische Sanierung auch die Wohn- und Lebensqualität. Eine Lüftungsanlage verbessert die Raumluft, die Gefahr von Schimmel wird reduziert und durch warme Oberflächen und ausbleibende Zugluft werden die Wohnräume behaglicher.

Sofort wissen, was Ihre Immobilie heute wert ist!

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    3. Welche Maßnahmen gehören zu einer energetischen Sanierung?

    Eine Immobilie ist ein Gesamtsystem und so sollten Sie es bei einer energetischen Sanierung auch betrachten. Die einzelnen Bereiche lassen sich separat voneinander oder zeitgleich als eine große Maßnahme durchführen. In der Regel ist das eine Frage Ihrer finaziellen Möglichkeiten. Welche Maßnahmen in welcher Kombination und Reihenfolge am sinnvollsten sind, hängt immer auch von der jeweiligen Immobilie ab. Ein Energieberater hilft Ihnen, hier die richtigen Entscheidungen zu treffen.

    1. Dämmung

    1.1. Fassadendämmung

    Die Fassadendämmung ist eine der effektivsten Maßnahmen zur Energieeffizienz. Allein mit einer Dämmung der Außenwände sparen Sie bis zu 35 Prozent Energiekosten. Putz ausbessern oder neu streichen? Der ideale Zeitpunkt für eine Dämmung ist dann, wenn Sie ohnehin Arbeiten an der Fassade vornehmen wollen. Dann fallen Fixkosten, zum Beispiel für ein Gerüst, nur einmal an.

    Achtung: Wenn Sie von außen mehr als nur kleinere Schönheitsreparaturen an Ihrer Immobilie vornehmen, können Sie in Deutschland laut GEG je nach Alter der Immobilie zu einer Fassadendämmung verpflichtet werden.

    Bei einer Fassaden­dämmung wird zwischen der Kern- oder Einblas­dämmung, einer hinterlüfteten Vorhangfassade und der beliebtesten Variante, dem Wärme­dämm­verbundsystem (WDVS), unterschieden. Nicht bei jeder Fassade lässt sich eine Außen­dämmung umsetzen. Gerade ältere, aufwendig gestaltete oder denkmalgeschützte Immobilien benötigen alternative Maßnahmen. Sie können diese Wände auch von innen mit hochwertigen Dämmstoffen und -systemen dämmen.

    1.2. Dachdämmung

    Das haben wir alle schon in der Schule gelernt! Wärme steigt nach oben. Zudem ist das Dach eines Einfamilienhauses oft zwischen 100 und 150 Quadratmeter groß und bietet entsprechend viel Angriffsfläche für Kälte und Wärme. Klar ist, dass ein gut gedämmtes Dach eine effektive energetische Sanierungsmaßnahme ist. Bis zu 30 Prozent Wärmeenergie können Sie damit sparen.

    Aufsparren-, Zwischensparren- und Untersparrendämmung

    Auch hier gibt es wieder mehrere Möglichkeiten. Bei der Aufsparrendämmung wird die Dämmung zwischen Sparren und der äußeren Dacheindeckung verbaut. Sie ist am effektivsten, aber auch am aufwendigsten und somit am teuersten. Die Aufsparrendämmung bietet sich vor allem an, wenn Sie planen, das Dach zu erneuern. Oder Sie vor haben eine Komplettsanierung durchzuführen.

    Weniger aufwendig und damit günstiger sind die Maßnahmen bei der Zwischensparrendämmung und der Untersparrendämmung. Hier wird das Dämmmaterial entweder zwischen den Sparren oder von innen darauf angebracht. Beide Maßnahmen können miteinander kombiniert werden, dass verringert das Risiko von Wärmebrücken . Ein Nachteil der Untersparrendämmung ist, dass sich dadurch der Wohnraum etwas verkleinert.

    Wenn Sie das Dachgeschoss nicht als Wohnraum nutzen, dann reicht das dämmen der oberen Geschossdecke meist zu. Diese Maßnahme ist einfach umzusetzen, günstig und hält die Wärme trotzdem im Wohnbereich.

    1.3. Kellerdämmung

    Wenn Sie einen Keller haben, betrifft die dritte Dämmungsmaßnahme den Wärmeverlust nach unten. Im Vergleich zu anderen Sanierungsmaßnahmen ist die Dämmung der Kellerdecke relativ einfach und kostengünstig. Sie ist als Einzelmaßnahme ein guter Start bei der energetischen Sanierung Ihrer Immobilie und sorgt für mehr Wohnkomfort.

    2. Fenster

    Einfach verglast und zum Teil undichte Rahmen. Bei vielen alten Fenstern ist der Wärmeverlust in kalten Jahreszeiten vorprogrammiert. Moderne Fenster hingegen wirken im Winter und Sommer mit einem niedrigen Wärmedurch­gangs­koeffizienten wahre Wunder. Heutzutage geht es nicht nur darum, ob das Fenster zwei- oder dreifach verglast ist. Edelgas zwischen den Scheiben oder Feuchtigkeits­absorber im Rahmen verbessern bei vielen Modellen die positiven Effekte.

    Fenster haben eine Lebensdauer von ca. 25 bis 30 Jahren. Hier lohnt sich die Investition im Hinblick auf das Einsparpotenzial auf jeden Fall. Die Kosten variieren je nach Fenstergröße, Bauart und Material der Rahmen. Der Einbau von neuen Fenstern ist im Altbau teurer. Dort kommt es meist zu mehr Nebenarbeiten bei Putz oder Dämmung, die geleistet werden müssen.

    Ein weiterer Pluspunkt: Neben den Dämmeigenschaften schützen neue Fenster noch besser vor Lärm und Einbrechern. Moderne Fenster können nicht mehr ohne weiteres aufgehebelt werden, sind oftmals über den Fenstergriff abschließbar und das Glas ist viel schwerer zu zerbrechen.

    Der Wärmedurch­gangskoeffizient (umgangssprachlich auch Wärmedämmwert) beschreibt die Menge der Wärmeenergie, die im Zeitraum von einer Sekunde über eine Fläche von einem Quadratmeter durch einen festen Körper zwischen zwei Räumen durchgelassen wird. Je niedriger der Wert ist, desto besser ist die Wärmedämmeigenschaft. In Deutschland regelt das GEG, welchen Energiestandard einzelne Bauteile nach einer Sanierung erreichen müssen. Um zum Beispiel eine Förderung für den Austausch von Fenstern zu erhalten, müssen die neuen Fenster eine bestimmte Dämmleistung erbringen.

    3. Heizung

    In den meisten Fällen ist es sinnvoll, erst zu dämmen und dann eine neue Heizungsanlage einzubauen. Im Idealfall stellen Sie zuerst sicher, dass die Wärme im Haus bleibt, bevor Sie den Blick auf die Wärmequelle richten.

    Möglicherweise sind Sie aber auch gesetzlich zu einem Austausch verpflichtet. Ölheizungen müssen in Deutschland ausgetauscht werden, wenn sie älter als 30 Jahre alt sind. Ausgetauscht werden muss die alte Ölheizung auch, wenn sie nicht auf Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik basiert oder eine Heizleistung von unter 4 kW oder über 400 kW hat.

    Durch einen modernen Heizkessel sparen Sie bis zu 20 Prozent Energie. Es stehen dabei mehrere Heizsysteme zur Auswahl. Welche Heizung die Beste ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Die Auswahl hängt sowohl von der Immobilie als auch von Ihren Wünschen und Anforderungen ab. Auf dem Weg zur besten Lösung unterstützten wir Sie gerne mit weiteren Informationen und Kontakten zu Experten für Heizungsanlagen. Im Fall der energetischen Sanierung eignen sich unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit vor allem Wärmepumpenheizungen, Solarthermie oder Pelletheizungen.

    4. Lüftung

    Ein Neubau oder eine gut gedämmte Immobilie sind sehr luftdicht, um unerwünschte Wärmeverluste zu vermeiden. Dadurch steht die Luft viel länger im Raum. Es reicht dann nicht mehr aus, mit Hilfe der Fenster zu lüften. Eine Lüftungsanlage verringert Feuchtigkeit und Geruchsausbreitung, beugt Schimmel vor und reinigt die Luft. Besonders energieeffizient sind Anlagen mit Wärmerückgewinnung, denn das spart zusätzlich Heizkosten. Lüftungsanlagen gibt es als einfache Abluftanlagen, als zentrale oder als dezentrale Zu- und Abluftanlagen.

    5. Photovoltaik

    Viele Jahre hat der Bau von Photovoltaik-Anlagen geboomt. Gerade in Deutschland wurde durch die Einspeisevergütung ein starker finanzieller Anreiz geschaffen, Strom auf dem eigenen Dach zu produzieren und ins öffentliche Netz einzuspeisen. Die Höhe der Einspeisevergütung ist in den letzten Jahren jedoch stark zurückgegangen. Da Sie heute für genutzten Strom mehr zahlen, als Sie durch die Einspeisevergütung erhalten, ist der Eigenverbrauch des produzierten Stroms – unter anderem in Kombination mit einer Wärmepumpe – der größte Anreiz. Ein zusätzlicher Stromspeicher sorgt dafür, dass der tagsüber erzeugte Solarstrom auch nachts von Ihnen genutzt werden kann.

    (ACHTUNG hier gibt es NEWS: Mehr lesen auf verbraucherzentrale.de Stand 01/2023)

    Die Installation einer Photovoltaik-Anlage auf dem Dach ist im Gegensatz zu anderen Maßnahmen der energetischen Sanierung keine direkte bauliche Veränderung an Ihrer Immobilie. Aber auch hier sind einige Dinge zu beachten, wie zum Beispiel die Lage Ihrer Immobilie oder die Dachfläche.

      4. Wann ist eine energetische Sanierung Pflicht

      Eigentümer, die ihre Immobilie bereits vor dem 1. Februar 2002 bewohnen, sind grundsätzlich nicht verpflichtet, umfassend energetisch zu sanieren. Wenn jedoch saniert wird, müssen die Maßnahmen in Deutschland den Vorgaben des GEG entsprechen.

      Beispielsweise gilt dann bei einer Fassade: Wer mehr als 10 Prozent der Fläche erneuert, muss die Fassade GEG-konform energetisch sanieren. Ansonsten droht ein Bußgeld. Für Bestandsimmobilien, die nach dem 1. Februar 2002 gebaut oder gekauft wurden, gibt es bestimmte Sanierungspflichten.

      Ausnahmen von der Sanierungspflicht gibt es vor allem für denkmalgeschützte Immobilien, wenn der Aufwand unverhältnismäßig groß ist oder das Erscheinungsbild beeinträchtigt wird.

      WAS PASSIERT BEI EINEM EIGENTÜMERWECHSEL?

      Diese Regelung betrifft sowohl den Kauf einer Immobilie als auch Erbe oder Schenkung: Neue Eigentümer haben grundsätzlich die Pflicht innerhalb von zwei Jahren gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen zur energetischjen Sanierung durchzuführen. 

      Bei Immobilien, die nach dem 1. Februar 2002 gebaut sind oder bei denen es seitdem bereits einen Eigentümerwechsel gegeben hat, sollten die notwendigen Sanierungs­maßnahmen bereits durchgeführt worden sein.

      Immobilien, die davor gebaut und von der Verkäuferin oder dem Verkäufer bewohnt wurden, können hingegen einen erheblichen energetischen Sanierungsbedarf besitzen, den Sie als neue Eigentümer beheben müssen. Ihr Maklerhilft Ihnen in jeder Phase eines Kauf- oder Verkaufsprozesses dabei, Fallstricke aufzudecken und zu vermeiden.

      Hinweis: Das GEG (§ 48) schreibt bei einem Eigentümerwechsel mit anschließender Sanierungspflicht vor, dass Sie ein Beratungsgespräch mit einem dafür befugten Experten führen.

      Sie sind an mehr Informationen zum Thema energetische Sanierung interessiert, dann stellen wir Ihnen den kompletten Ratgeber gerne hier zum Download zur Verfügung.

      Grundsteuerreform

      Grundsteuerreform

      Was Sie jetzt zur Grundsteuerreform wissen müssen.

      36. Mio. Grundstücke müssen wegen der Grundsteuerreform neu bewertet werden.

      Mit der Grundsteuerreform müssen Grundstückseigentümer zwischen dem 1. Juli und 31. Oktober 2022 eine Art Steuererklärung zu Ihrem Haus, Ihrer Wohnung, Ihrem Bürogebäude und Grundstück abgeben, damit die Grundstückssteuer neu berechnet werden kann.

      Unterm Strich sollen die Grundstückseigentümer nicht mehr Grundsteuer bezahlen als bisher. Es ist möglich, dass in Ballungsgebieten, die Abgabe der Steuer leicht steigen könnte, während in ländlichen Region die Steuer er sinken könnte.

      Warum gibt es eine neue Grundsteuerrefom?

      Am 10. April 2018 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG 148, 147) entschieden, dass die festgesetzten Regelungen von 1935/1964 zur Einheitsbewertung von Grundstücken, seit dem Beginn des Jahres 2002 mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 GG) nicht mehr vereinbar sind.

      Der Zeitplan zur Grundsteuerreform

      Erst ab dem Steuerjahr 2025 werden die neuen Berechnungsmethoden angewendet. Da die Erhebung und anschließend Berechnung mit viel Aufwand verbunden ist.

      Erst im Jahr 2023 und 2024 wird die Festellung der entgültigen Grundsteuerwerte erledigt sein.

      Von Anfang Juli bis Ende Oktober 2022 muss die ” Erklärung zur Feststellung des Grunddstückswertes” über das Steuerportal Elster.de eingereicht werden.

      In Sachsen wurden die Grundstückseigentümer per Brief vom zuständigen Finanzamt über das weitere vorgehen informiert. Auf der Webseite sachsen.de finden Sie weitere ausführlichere Informationen zur Grundsteuerreform.

      Der Grundsteuerwert soll dann alle 7 Jahre überprüft werden, um zukünftigt ungleichbehandlungen zu vermeiden.

       

       

       

      Grundsteuerreform 2002 - Der Zeitplan

      Folgend haben wir Ihnen das Schreiben, welches in Sachsern durch die Finanzämter versendet wurde, eingefügt. So haben Sie schon einmal eine Vorstellung, was Sie zugesendet bekommen oder was Sie ähnliches bekommen sollten, wenn Sie in einem anderen Bundesland wohnen.

      Stichtagsregelung zur Grundsteuerreform

      Wer zum Stichtag 1.1.2022 im Grundbuch eingetragener Eiegntümer ist, der ist auch zur Abgabe der Erklärung verpflichtet. Alle abzufragenden Daten beziehen sich auf diesen Tag.

      Was bei An- und Ausbauten sowie Kernsanierung zu beachten ist.

      Kompliziert können Angaben zur Wohnfläche werden, vorallem wenn zwischenzeitlich Veränderungen  wie bspw. ein Dachausbau vorgenommen wurden.

      Hier kann es notwendig werden eine neue Vermessung nach Wohnflächenverordnungdurchführen zu lassen. Auch Angaben zum Baujahr bedürfen nach einer Kernsanierung unter Umständen einer Neuberechnung, weil sich die Restnutzungsdauer der Immobilie verlängert und somit der Wert steigt.

       

      Welche Daten werden benötigt?

      • Lage: Das ist die postialische Anschrift. Bei Grundstücken ohne Adresse (z.B. Wald oder Ackerflächen) sind das die Flurstücksnummern und die Gemarkung
      • Grundstücksfläche: Steht im Grundbuchauszug
      • Bodenrichtwert: sind in den Portalen der jeweiligen Bundesländern hinterlegt. Für Sachsen finden Sie die Bodenrichtwertübersicht hier.
      • Grundstücksart: z. B. Wohnbaufläche, landwirtschaftliche Fläche (steht im Grundbuch)
      • Baujahr: Hier ist der tatsächliche Bezugstermin gemeint. Liegt dieser vor 1949, dann genügt diese Angabe. Bei Gebäuden mit unterschiedlichen Bauhjahren sollten Sie einen sinnvollen Zwischenwert nehmen
      • Wohn- und Nutzfläche
      • Mietnineaustufe: Diese wurde in einer Verordnung festgelegt und gilt für die gesamt Stadt oder Gemeinde
      • Grundsteuernummer und zuständiges Finanzamt: Diese Angabe finden Sie im letzten Grundsteuerbescheid

      Wichtig für Vermieter! 

       

      Steuer auch bei Grundsteuerreform umlegbar

      Die Steuerart darf auch über 2025 hinaus als Betriebskostenausgabe auf Mieterinnen und Mieter umgelegt werden.

      Verwaltungsfirma darf keine Grundsteuererklärung ausfüllen

      Kümmert sich eine Verwaltungsfirma um die Betreuung Ihrer Immobilie(n) liegen ein Großteil der benötigten Daten, die zur Erhebung benötigt werden vor. Diesen können dem Eigentümer zur Verfügung gestellt werden.

      Allerdings  obliegt, das Einreichen der Daten zur Erhebung der Grundstückswerte dem Eigentümer.

      Wie unsere Immobilienberaterinnen und -berater Ihnen hier helfen können.

      Wir haben jeden Tag mit Immobilien zu tun, wir kennen die Werte und wissen, wo wir Daten finden.

      Wir dürfen Ihnen jedoch keine steuerliche Beratung anbieten, aber wir können Sie üner das Verfahren informieren und Sie bei der Zusammenstellung Ihrer Daten unterstützen.

      Rufen Sie uns gerne an, schreiben uns eine E-Mail oder kommen Sie in einer unsere Filialen vorbei.

       

      Immobilienbüro Bautzen
      Innere Lauenstraße 2
      02626 Bautzen

      Telefon: +49 3591 3511700
      Telefax: +49 3591 3511710

      Immobilienbüro Dresden
      Luboldtstraße 30
      01324 Dresden, Weißer Hirsch

      Telefon: +49 351 26667755
      Telefax: +49 351 26667759